Faktencheck zur geplanten BTK-Mobilfunk-Neuregelung (Stand: 04.12.2025) Worum geht’s wirklich?

Derzeit zirkuliert rund um die geplante BTK-Neuregelung gerade sehr viel Halbwissen – und kleine Fehler könnten große Folgen haben; viele Menschen sind verunsichert. In Posts und Weiterleitungen werden Entwurfsstand und geltendes Recht oft vermischt („tritt sofort in Kraft“, „Nummern werden nächste Woche abgeschaltet“), Fristen werden verkürzt oder frei interpretiert, und Bußgelder werden der falschen Zielgruppe zugeschrieben. Dazu kommt: Ein Teil der Regeln kommt nicht direkt aus dem Gesetz, sondern erst später über BTK-Umsetzungsvorgaben – wer nur Sekundärberichte liest, verpasst diese Trennung. Für ausländische Nutzer ist das besonders heikel, weil eine falsche Annahme nicht nur nervt, sondern konkret zu einem Kommunikationsausfall (Bank-2FA, e-Devlet, Arbeit) oder unnötigen Kosten führen kann.

Aktuell handelt es sich nicht um bereits geltendes Recht, sondern um einen Gesetzesentwurf, der im Parlament noch im Verfahren ist (u. a. Ausschuss/Kommission). 

Viele Social-Media-Posts klingen, als wäre „morgen alles aus“ – das ist (noch) nicht der Fall. Aber der Entwurf ist so gebaut, dass er später sehr spürbar werden kann, vor allem für ausländische Nutzergruppen.

1) Kern der Reform: SIM-Registrierung wird „hart“ an verifizierbare Identität gekettet (nicht nur für Ausländer, sondern generell für alle)

Der Entwurf zielt auf „offene/gefälschte“ Leitungen, die für Betrug usw. genutzt werden. Dafür wird die Registrierung verschärft:

  • Abos *) sollen nur noch mit Identitätsnachweis möglich sein, der elektronisch verifizierbar ist.
  • Wenn das Dokument nicht elektronisch verifizierbar ist, sollen Betreiber die Identität zusätzlich absichern/prüfen, z.B. über biometrische Merkmale (Gesicht/Fingerabdruck-Zusammenfassung) oder über verifizierende Passwörter/Codes (u. a. e-Devlet-Passwort oder Dokument-PIN) – Details legt die Behörde fest.  

Klartext: „Nur ein Papier-Pass reicht immer“ wird als Prinzip schwächer. Wie genau Shops/Betreiber das praktisch abwickeln, wird entscheidend – und hängt am Ende von den Umsetzungsregeln ab.

2) Regelmäßige Kontrollen: Betreiber sollen Abos „durchchecken“

Im Entwurf steht, dass Betreiber periodisch (alle drei Monate) prüfen sollen, ob ein Anschluss noch „legitim“ aktiv sein darf – u. a. bei Tod, Ende juristischer Personen und auch bei Fällen, in denen Ausländer kein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht mehr haben. Gelingt die Bestätigung nicht, droht Abschaltung. 

Praxisrisiko für Residenten: Wenn dein Aufenthaltstitel abläuft/verlängert wird und Daten nicht sauber nachlaufen, kann das künftig schneller zu Sperren führen (vor allem bei Nummern, die überall als 2-Faktor-Login hängen).

3) Ausländer-Regelung: Update-Pflicht + Abschaltung nach Fristende

Für ausländische natürliche Personen wird im Entwurf eine Pflicht zur Aktualisierung/Anpassung der Bestands-Abodaten angelegt. Wer nicht fristgerecht beantragt/aktualisiert oder dessen Identität nicht bestätigt werden kann, dessen Leitung soll innerhalb eines Monats nach Ablauf der Antragsfrist getrennt werden. 

Wie lang ist diese Antragsfrist? In Medienberichten werden hier 6 Monate genannt. 

Wichtig aus Compliance-Sicht: Die von mir eingesehene Begründung bestätigt das „+ 1 Monat“-Abschaltprinzip, die konkrete Länge der Antragsfrist steht jedoch typischerweise im Übergangs-/Umsetzungsartikel; dafür musst du bei finalem Gesetz die genaue Normfassung prüfen (weil sich gerade solche Fristen im Verfahren noch ändern können). 

4) „Spezielle Nummern“ für Ausländer: Ja – aber (noch) ohne Details

Der Entwurf sieht vor, dass für ausländische Nutzer eigene Regeln zur Nummernzuteilung und Nutzung kommen – wie genau, soll die Behörde festlegen.  Das kann (muss aber nicht) in Richtung spezieller Nummernblöcke/Marker laufen. Das ist derzeit eher eine wahrscheinliche Auslegung, nicht als technische Ausgestaltung festgeschrieben.

5) Limits: Anzahl SIMs pro Person & pro Gerät – BTK bestimmt

Der Entwurf schafft die Basis, dass die Behörde Obergrenzen festlegt:

  • Wie viele Mobilfunk-Leitungen eine Person/ein Unternehmen haben darf
  • und auch wie viele Leitungen mit demselben Gerät in einem Zeitraum nutzbar sind.  

Das ist unter Umständen ein Problem für Leute mit Dual-SIM-Setups, Familien-Konstellationen, Firmenhandys und „ich hab noch drei Backup-SIMs“.

6) Timing: nicht „sofort“, aber mit eingebautem Vorlauf

Im Entwurf steht, dass zentrale Teile erst 6 Monate nach Veröffentlichung in Kraft treten sollen (damit Betreiber technisch nachrüsten).  Wenn danach zusätzliche Antragsfristen laufen, entsteht realistisch ein mehrstufiger Countdown (Inkrafttreten → Updatefenster → Abschaltung „+ 1 Monat“).

7) Bußgelder: Vorsicht bei der Zuordnung (Betreiber vs. Nutzer)

In Berichten ist von bis zu 20.000 TL die Rede. 

Was man aus dem belegten Text sicher sagen kann: Der Entwurf arbeitet mit Verwaltungsstrafen und Betreiberpflichten; die klare Stoßrichtung ist starke Haftung/Verantwortung auf Betreiber-Ebene (Registrierung, Checks, Abschaltungen).  

Was man hier nicht als faktisch gesichert bestätigen kann (Stand 04.12.25): Dass „ein türkischer Registrant automatisch 20.000 TL Strafe bekommt, wenn ein Ausländer seine SIM nutzt“ – diese Aussage kursiert, ist aber in den von mir gesichteten offiziellen Auszügen nicht als eindeutige, direkte Nutzerstrafe belegt. (Das schließt nicht aus, dass es in der finalen Fassung/anderen Normen Sanktionen gibt – aber als Faktencheck muss das sauber getrennt werden.)

Risikobewertung  für ausländische Nutzergruppen

Höchstes Risiko: Ausländer mit Aufenthalt (İkamet) + stark digitaler Alltag

  • Risiko Leitungsverlust durch nicht aktualisierte/ nicht bestätigte Identität nach Fristende
  • Risiko Chaos bei 2FA (Bank, e-Devlet, WhatsApp, Mail-Konten, Versicherungen) bei Abschaltung
  • Risiko bei Ablauf/Wechsel Aufenthaltsstatus, wenn Betreiber-Checks greifen

Mittleres Risiko: Langzeit-Touristen / Saisonaufenthalte

  • Risiko, dass „Tourist-SIM + später doch länger bleiben“ in eine Update-/Verifikationspflicht läuft
  • Risiko durch Limits (Mehrfach-SIM, Router-SIM, Zweitgerät)

Sonderfall: Nutzung einer auf andere Person registrierten SIM

  • Auch wenn eine konkrete „20.000 TL Nutzerstrafe“ hier nicht sicher belegt ist: Das Setup ist künftig operativ fragil (Verifikation, Datenabgleich, Abschaltlogik) und im Ernstfall rechtlich ungemütlich (Zurechnung/Ermittlungen laufen regelmäßig über den registrierten Anschlussinhaber).

Was kann man konkret vorbereiten, um auf der sicheren Seite zu sein? 

  1. Inventur: Welche Nummern nutzt du wofür (Banking-2FA, e-Devlet, Business, Familie)?
  2. Vertrag prüfen: Auf wessen Namen ist die SIM wirklich registriert? (Shop/Vertrag)
  3. Residenten: Sorge dafür, dass deine Nummer mit deinem aktuellen Status/deiner Identität konsistent ist (und nach Verlängerung/Wechsel zeitnah aktualisiert werden kann).
  4. Redundanz bauen: 2FA-Backups (Authenticator-App, Backup-Codes, zweite Kontaktmethode), bevor irgendwas gesperrt wird.

Abgrenzung: SIM-Regeln ≠ IMEI-Registrierung

Die IMEI-Regeln betreffen das Gerät, nicht die SIM. Laut BTK-MCKS-FAQ können Geräte 120 Tage ohne Registrierung genutzt werden; danach droht eine Sperre für Kommunikation, wenn nicht registriert.

*)

Was ist für Prepaid-Karten geplant?

  • Auch bei Prepaid wird in der Praxis ein Abonnement/Registrierungsverhältnis angelegt (nur eben ohne monatliche Rechnung). Das siehst du sogar in Betreiberformularen: Türk Telekom führt im „Abonelik“-Dokument explizit Faturalı Hat und Ön Ödemeli Hat.

  • „Abonelik“ ist außerdem im Verbraucherrecht/Regelwerk bewusst breit gefasst (laufende Dienstleistung, regelmäßige Nutzung).

Nach dem derzeit öffentlich beschriebenen Entwurfsstand werden die neuen Regeln nicht auf Verträge beschränkt, sondern betreffen mobile Nummern allgemein – also auch Prepaid: Betreiber sollen keine neuen Lines mehr auf Basis von Identitätsdokumenten eröffnen dürfen, die nicht elektronisch verifizierbar sind; zudem wird eine Verifizierung über biometrische Daten (Gesicht/Fingerabdruck) oder verifizierten digitalen Identitätscode genannt.

  1.  Ausländer: Umstellung/Update für bestehende Lines (typisch: Prepaid):
    Für ausländische Nutzer wird eine 6-Monats-Frist zur Anpassung/Antragstellung berichtet; wer nicht aktualisiert oder nicht verifiziert werden kann, dessen Line soll 1 Monat nach Fristende getrennt werden.

  2. Ausländer ohne e-Verifizierungsmöglichkeit:
    In mehreren Berichten steht, dass der Betreiber dann Identität/Biometrie über die Göç İdaresi verifizieren lassen soll (Diplomaten ausgenommen)

 

 

Aufgrund der besseren Aufteilung wurde für die Erstellung des Artikels KI genutzt.

Offizielle Quellen (Türkei):

  • TBMM (Türkisches Parlament) – Tutanak / Sitzungsunterlagen (PDF) tbmm.gov.tr

  • TBMM – Gesetzestext „5809 Elektronik Haberleşme Kanunu“ (PDF) www5.tbmm.gov.tr

  • Ulaştırma ve Altyapı Bakanlığı (UAB) – 5809 Gesetzestext (PDF-Host des Ministeriums) uab.gov.tr

  • MCKS (BTK) – Offizielle FAQ: 120-Tage-Regel / Gerätesperre bei ausländischen Geräten mcks.gov.tr

  • MCKS (BTK) – Offizielle Systemseite „Kayıt ve Eşleştirme / Kayıt Yöntemleri“ mcks.gov.tr

  • e-Devlet (turkiye.gov.tr) – Offizielle e-Devlet-Login-/Verifizierungsmethoden (Passwort, e-Signatur, Mobile Signatur, etc.) turkiye.gov.tr

  • e-Devlet (turkiye.gov.tr) – BTK „e-Kayıt Başvurusu Onay İşlemleri“ (Verweis auf Identitätsprüfungs-Regelwerk) turkiye.gov.tr

  • e-Devlet (turkiye.gov.tr) – BTK IMEI-/Registrierungsrechte-Abfrage turkiye.gov.tr

  • T.C. Ticaret Bakanlığı (Verbraucherportal) – „Abonelik Sözleşmeleri Yönetmeliği“ (PDF) tuketici.ticaret.gov.tr

  • Aile ve Sosyal Hizmetler Bakanlığı – Mevzuatseite zum Elektronik-Kommunikationsgesetz (5809)

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