In der Praxis läuft es in der Türkei oft so: Die Wohnung wird vermietet, Strom, Wasser und Gas bleiben „aus Bequemlichkeit“ erst einmal auf den Namen des Eigentümers. Man einigt sich irgendwie über die Bezahlung der Rechnungen – und hofft, dass schon alles gut gehen wird. Juristisch ist das allerdings eine ziemlich schlechte Idee – für beide Seiten.
Die Einwilligung des Vermieters ist nicht notwendig, mehr noch: Es ist für den Mieter verpflichtend, die Strom-, Wasser- und Erdgasanschlüsse des gemieteten Objekts auf seinen eigenen Namen umschreiben zu lassen.
Nach dem Türkischen Obligationenrecht (Türk Borçlar Kanunu) ist der Mieter verpflichtet, die Mietsache sorgfältig zu benutzen und die während der Nutzung entstehenden Kosten zu tragen; zu diesen Pflichten gehört auch die Übernahme der Versorgungsabonnements auf den eigenen Namen.
Wenn Strom, Wasser oder Gas auf den Namen des Vermieters laufen, während der Mieter die Wohnung nutzt, hat das gleich mehrere Folgen:
Für Vermieter
– Sie bleiben Vertragspartner des Versorgers und haften formal für offene Rechnungen.
– Unbezahlte Rechnungen können zu Mahnverfahren, Vollstreckung und Schufa-ähnlichen Einträgen führen.
– Wenn der Vermieter aus Ärger eigenmächtig Strom, Wasser oder Gas abstellen lässt, kann das als strafbare „Störung der Ruhe und Ordnung“ (Art. 123 TCK) gewertet werden – plus mögliche Schadensersatzklagen des Mieters.
Viele Vermieter glauben, sie könnten bei Mietrückständen einfach Strom, Wasser oder Gas abmelden oder sperren lassen, wenn die Verträge auf ihren Namen laufen. Das ist rechtlich hochgefährlich. Der Vermieter darf die elementaren Versorgungsleistungen nicht eigenmächtig kappen, auch nicht bei Mietrückständen. Die Strafandrohung: 3 Monate bis 1 Jahr Freiheitsstrafe, meist in eine Geldstrafe oder zur Bewährung umwandelbar – aber eben eine strafrechtliche Verurteilung im Raum.
Für Mieter
– Sie verletzen ihre Pflicht aus dem Türkischen Obligationenrecht: Kosten der Nutzung (Strom, Wasser, Gas) sind von ihnen zu tragen – dazu gehört auch, die Abos zu übernehmen.
– Es drohen Abmahnungen, Zahlungsforderungen und je nach Vertrag auch Kündigung des Mietverhältnisses.
– Bei Streit mit dem Versorger haben sie eine schlechtere Position, weil sie nicht selbst Vertragspartner sind.
– Offene Rechnungen können zur Abschaltung der Versorgung führen – völlig unabhängig vom Mietvertrag.
Kurz: Aus „Bequemlichkeit“ wird schnell eine rechtliche und finanzielle Falle – für beide Seiten.
Ein aktueller Bericht aus der Fachpresse macht deutlich, wie ernst die Rechtslage ist: In einem Fall, der bis in die höhere Rechtsprechung ging, wurde ein Vermieter verurteilt, weil er die Strom- und Wasserabonnements seines Mieters kündigen ließ, um Druck auszuüben. Die Gerichte werteten dies als Eingriff in die Persönlichkeitsrechte und als strafbare Störung von „Huzur ve Sükûn“ – mit der Folge, dass der Vermieter nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch zu materiellem und immateriellem Schadensersatz verurteilt wurde.
Wie meldet der Mieter Strom und Wasser auf den eigenen Namen an?
Wichtig: Für die Ummeldung braucht man den Vermieter in der Regel nicht persönlich – es reicht ein gültiger Mietvertrag und die übrigen Unterlagen.
Typische Voraussetzungen (können je nach Stadt/Versorger leicht variieren):
- Gültiger Mietvertrag
– Name des Mieters
– Adresse der Wohnung
– Unterschriften von Vermieter und Mieter
– Mietbeginn - Ausweis / Identitätsnachweis
– Türkischer Personalausweis oder
– Reisepass plus türkische Steuernummer (Vergi Numarası)
– Bei Ausländern oft zusätzlich: Aufenthaltskarte oder Ausländer-ID, wenn vorhanden - Steuernummer (Vergi Numarası)
– Für Ausländer meist Pflicht
– Kann beim Vergi Dairesi oder online beantragt werden - Erdbebenversicherung (DASK), vor allem für Strom und Wasser
– In vielen Provinzen wird für die Anmeldung von Strom/Wasser eine gültige DASK-Police für das Gebäude verlangt
– DASK läuft in der Regel auf den Eigentümer, wird aber als Kopie vorgelegt - Zählerdaten
– Zählernummer oder Kundennummer des bisherigen Anschlusses
– Aktueller Zählerstand bei Einzug (am besten mit Foto dokumentieren) - Kontakt- und Bankdaten
– Türkische Mobilnummer
– IBAN für automatische Abbuchung (optional, aber praktisch)
Ablauf in der Praxis:
– Mieter geht selbst (oder online per e-Devlet, falls verfügbar) zur zuständigen
– Elektrizitätsgesellschaft (EDAŞ / Elektrik Dağıtım)
– Wasserwerke (ASKİ, ASAT, je nach Stadt)
– Reicht die oben genannten Unterlagen ein
– Schließt einen eigenen Liefervertrag ab
– Übergabeprotokoll/Zählerstand beim Einzug festhalten und ggf. dem Versorger melden
Der Vermieter muss dafür weder mitkommen noch unterschreiben, solange Mietvertrag, DASK und Zählerdaten vorliegen. In vielen Städten kann man ohne Ikamet beim Mietvertrag nur Wasser anmelden, Strom dann erst, nachdem das Ikamet aktiv ist.

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