Neuer Bußgeldkatalog für die Türkei

Zum 01. September wurden die Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße angehoben. Verstärkt wird auch durch Kameraüberwachungssysteme nicht nur die Geschwindigkeit durchgehend gemessen, die Kameras können auch nicht angeschnallte Fahrer erkennen. Im Bereich von Alanya soll sich die Zahl der Unfälle seit der Einführung der Viedoüberwachungen um 40% außerorts reduziert haben… 

Hier sind die neuen “Tarife”:

innerstädtische Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h
● 235 TL Strafe zwischen 55 km/h und 65 km/h
● 488 TL Strafe zwischen 65 km/h und 75 km/h
● 1.002TL Strafe bei 75 km/h oder mehr

bei Tempolimit 80 km/h 
● 235 TL Strafe zwischen 88 km/h und 104 km/h
● 488 TL Strafe zwischen 104 km/h und 120 km/h
● 1002 TL Strafe für 120 km/h und mehr

Nicht geteilte Fahrbahnen außerstädtisch = 90 km/h
● 235 TL Strafe zwischen 99 km/h und 117 km/h
● 488 TL Strafe zwischen 117 km/h und 135 km/h .
● 1002 TL Strafe für 135 km/h und mehr

Baulich getrennte Fahrbahnen außerstädtisch = 110 km/h
● 235 TL Strafe zwischen 121 km/h und 143 km/h
● 488 TL Strafe zwischen 143 km/h und 165 km/h .
● 1002 TL Strafe bei 165 km/h und mehr

Autobahnen (otoyol) 120 km/h
● 235 TL Strafe zwischen 132 km/h und 156 km/h
● 488 TL Strafe zwischen 156 km/h und 180 km/h
● 1002 TL Strafe für 180 km/h und mehr

weitere Vergehen
– Fahren ohne Fahrerlaubnis 2.018 TL,
– Verletzung der Anschnallpflicht  108 TL,
– Weigerung, in den Alkoholmesser zu blasen 2869 TL
– Fahren ohne TÜV: 235 TL
– Fahren eines nicht versicherten Fahrzeugs 134TL
– Fahren entgegen der Fahrtrichtung 2475 TL
– Gespräch mit Handy beim Fahren 235 TL
– Verstoß gegen das Parkverbot 109 TL
– Strafe für die Nichtbenutzung von Winterreifen 885 TL
–  Fahren eines nicht verkehrssicheren Fahrzeugs  2,498 TL
– Fahren unter Drogeneinfluss 6.395 TL
– Gefährliche Fahrzeugmanöver wie Drehen und Driften 6.200 TL
– Manipulieren der Auspuffanlage 1.240 TL
– etwas aus dem Fahrzeug werfen oder schütten 134 TL
– Im Fahrzeug rauchen 134 TL

Überfahren einer roten Ampel 236 TL
Der Führerschein wird nach dreimaligem Überschreiten für 15 Tage beschlagnahmt.
Der Führerschein wird nach sechsmaligem Überschreiten für 30 Tage beschlagnahmt.
Der Führerschein wird nach siebenmaligem Überschreiten für 45 Tage beschlagnahmt.

– Fahren unter Alkoholeinfluß (in der Türkei gilt die 0,0 ‰ Grenze!)
1. Verstoß 1.002 TL,
2. Verstoß .1.256 TL,
3. Verstoß 2.018 TL

– Verstöße, die die Ordnung stören, wie z. B. Beschädigung der Verkehrsschilder und Schilder, Müll auf die Straße werfen und den Verkehr blockieren, 604 TL

– Fußgänger- und Schulübergang, Kreuzungen am Ein- und Ausgang nicht verlangsamen 488 TL

ANMERKUNG: Bußgelder werden in der Türkei niemals direkt kassiert, der Halter (Sie selbst oder Ihr Autovermieter) erhält relativ zeitnah einen schriftlichen Bußgeldbescheid. Begleichen Sie die Strafe innerhalb von 14 Tagen, erhalten Sie eine Ermäßigung von 25%. Haben Sie einen Wagen gemietet und wissen Sie, dass sie ein “Knöllchen” fabriziert haben, informieren Sie Ihren Autovermieter unverzüglich, dass er das nachverfolgen und rechtzeitig zahlen kann. Die Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung summieren sich sehr schnell auf das mehrfache des ursprünglichen Betrages.

 

 

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