Türkei verschärft Straßenverkehrsgesetz

: Probezeit rechtlich verankert und drastische Bußgelder beschlossen

Das Türkische Parlament (TBMM) hat mit einer umfassenden Reform des Straßenverkehrsgesetzes (Karayolları Trafik Kanunu) nicht nur eine verfassungsrechtliche Lücke geschlossen, sondern zugleich die Sanktionen für gefährliches Verhalten im Straßenverkehr massiv verschärft.

Bislang war die zweijährige Probezeit für Fahranfänger (Aday Sürücü) lediglich über eine nachgeordnete Verordnung des Innenministeriums geregelt. Nach der Klage eines Betroffenen stellte das Türkische Verfassungsgericht (AYM) klar: Der Entzug einer Fahrerlaubnis greift in Grundrechte ein und erfordert nach Artikel 13 der Verfassung eine direkte, formelle gesetzliche Grundlage.

Mit der Neuregelung ist die Probezeit nun fest im Straßenverkehrsgesetz verankert. Für Fahranfänger gelten während der zwei Jahre unter anderem strikte 0,20 Promille *) sowie ein direkter Entzug des Führerscheins bei mehr als 75 Strafpunkten oder wiederholten schweren Regelverstößen.

Die wichtigsten Neuerungen und Bußgelder im Überblick

Die Gesetzesreform zieht eine deutliche Linie zwischen einfachen Fahrfehlern und vorsätzlichem, aggressivem Verhalten im Straßenverkehr:

  • Aggressives Verhalten und Verfolgung (Trafikte Saldırı): Das zielgerichtete, verharrende Verfolgen anderer Fahrzeuge aus Aggression oder das Aussteigen im Stau bzw. an Ampeln, um andere Verkehrsteilnehmer zu konfrontieren, wird mit 180.000 TL Bußgeld, 60 Tagen Führerscheinentzug, 60 Tagen Fahrzeugsperre sowie einer Pflicht zur psychotechnischen Untersuchung geahndet.
  • Blockaden, Konvois und Gefährdung: Das vorsätzliche Blockieren von Fahrbahnen (z. B. bei Hochzeits-Konvois), gefährliches Schlängelfahren (Makas) sowie Geisterfahren kosten 90.000 TL und führen ebenfalls zu Fahr- und Fahrzeugverboten.
  • Flucht vor Verkehrskontrollen: Wer Anhaltezeichen der Polizei (Dur-İhtarı) missachtet und flüchtet, zahlt 200.000 TL und gibt für 60 Tage den Führerschein ab.
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis: Unlizensiertes Fahren schlägt mit 40.000 TL zu Buche. Wer trotz entzogener oder annullierter Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wird, muss 200.000 TL zahlen.
  • Radar-Warnersysteme: Import und Herbeiführung von Radar-Detektoren kosten bis zu 370.000 TL. Das reine Mitführen im Fahrzeug wird mit 185.000 TL bestraft.
  • Verbot von Videos gefährlicher Manöver: Das Veröffentlichen von Videos in sozialen Medien (z. B. Drift, Raserei oder verbotene Fahrmanöver), die Regeltreue herabsetzen oder zur Nachahmung anregen, wird mit einem eigenständigen Bußgeld von 25.000 TL belegt.
  • Staffelsystem bei Geschwindigkeits- und Alkoholverstößen: Das Überschreiten von Geschwindigkeiten wird nun in kilometergenauen Staffeln berechnet. Bei Trunkenheit am Steuer (ab 0,50 Promille für reguläre Fahrer) steigt die Strafe von 25.000 TL beim ersten Verstoß auf bis zu 150.000 TL und Führerscheinentzug im Wiederholungsfall.

*) Hinweis zur Promillegrenze: Anders als oft angenommen, galt auch nach der bisherigen Verordnung für Probezeit-Fahrer kein absolutes Null-Komma-Null-Limit, sondern die Grenze von 0,20 Promille. Diese Toleranz dient dazu, Messungenauigkeiten oder minimalen physiologischen Eigenalkoholspiegel (etwa durch bestimmte Medikamente oder Lebensmittel) nicht direkt mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu belegen. Das neue Gesetz übernimmt diesen Wert nun offiziell.

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