Ab sofort müssen Drohnen, die ein Gewicht von mehr als 500 gr haben, bei der Luftfahrtbehörde registriert werden. Die persönlichen Daten der Besitzer werden nach dem neuen Gesetz künftig gespeichert. Wer seiner Pflicht zur Registrierung nicht nachkommt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 TL (Ca 3050 Euro) rechnen.
Auch Drohnen, die aus dem Ausland mitgebracht und hier in der Türkei betrieben werden, unterliegen der Registrationspflicht. In Zukunft sind auch weite Bereiche für die Benutzung von Drohnen gesperrt (u.a. grossräumig um Flughäfen, militärischen Anlagen, aber auch über touristischen Orten wie zum Beispiel dem EXPO-Gelände). Für touristische Orte soll in Zukunft eine Sondergenehmigung zu beantragen sein.