Neue Steuern- und Gebührensätze für 2025

Gemäß Artikel 298 des Steuerverfahrensgesetzes wird der jedes Jahr im Oktober bekannt gegebene Neubewertungssatz für das Jahr 2025 auf 43,93 % festgelegt. Mit diesem Satz steigen auch Steuern und Gebühren. Laut Gesetz ist der Präsident befugt, einige der auf Steuern und Gebühren anzuwendenden Neubewertungssätze um 50 % zu erhöhen oder zu senken. Wenn der Präsident von seiner Autorität Gebrauch macht, ändern sich auch die Erhöhungssätze. Welche Entscheidung der Präsident für 2025 treffen wird, erfahren wir in den kommenden Tagen.

Bleibt es bei dieser Erhöhung, steigen die Kosten für den Führerschein der Klasse A von 1308,40 TL auf 1.882 TL (Nur die Prüfungsgebühr). Die Ausreisegebühr, die türkische Staatsbürger zu zahlen haben, wenn Sie das Land verlassen, steigt von 520 auf 700 TL.

Auch die Strafen für Steuerhinterziehung wurden erhöht
Auch die im Steuerverfahrensgesetz geregelten Verwaltungsstrafen werden gemäß Artikel 414 des Steuerverfahrensgesetzes um den Neubewertungssatz erhöht.

Wenn Sie keine Quittung oder Rechnung erhalten, wenn Sie keine Quittung oder Rechnung erstellen, wenn Sie Ihre Miete nicht von der Bank bezahlen, wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Übermittlung einer elektronischen Erklärung nicht nachkommen, wenn Sie dies nicht mitteilen, dass Sie eine Stelle aufgenommen oder Ihren Arbeitsplatz/Ihre Adresse geändert haben, droht Ihnen ein Bußgeld. Und diese Beträge werden um 43,93 Prozent erhöht und ab 2025 umgesetzt.  Der Präsident hat die Befugnis, diesen Betrag um die Hälfte zu reduzieren.

Die Verkehrsstrafen werden steigen
Auch die Verkehrsstrafen werden um 43,93 Prozent erhöht. Eine Möglichkeit der Reduzierung der Strafen hat der Staatspräsident hier nicht.

Nachfolgend sind die wichtigsten Verkehrsstrafen aufgeführt, die ab dem 1. Januar 2025 voraussichtlich gelten:
Bei Rot über die Ampel fahren steigt von 1.506 TL auf 2.167 TL, Fahren unter Alkoholeinfluss (in der Türkei gilt 0 Promille) steigt beim ersten mal erwischen lassen von 6.493 auf 9.266 TL, Wiederholungstäter werden mit 18.677 TL zur Kasse gebeten, denselben Betrag muss man bei Fahren ohne Führerschein bezahlen. Am teuersten werden akrobatische Fahrmanöver wie “driften”, hierfür werden 46.392 TL fällig. Bussgelder für Geschwindigkeitsübertretung beginnen bei 2.167 TL für 10-30% zu schnell, für 30-50% werden 4.512 TL fällig und Raser bei über 50% zu schnell werden mit 9.266 TL bestraft.

Kraftfahrzeugsteuern
Auch die Kfz-Steuer wird jedes Jahr entsprechend dem Neubewertungssatz erhöht. Der Präsident hat jedoch die Befugnis, den Neubewertungssatz für Steuern und Gebühren um 50 Prozent zu erhöhen oder zu senken. Der Neubewertungssatz für 2025 wurde mit 43,93 Prozent angekündigt.

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