Meeting mit dem Direktor des Ausländeramts

Die Treffen mit maßgeblichen Stellen in Alanya zur Analyse und Lösungswegen der aktuellen Situation bei den Ikametanträgen wurde heute mit einem informativen Treffen in der Ausländerbehörde Alanya fortgesetzt. Der Direktor Mehmet Bey und ein Mitarbeiter des Amts stellten sich unseren Fragen und nahmen Anregungen und Vorschläge entgegen.

Im Anschluss an das Treffen, bei dem nur generelle Fragen und keine speziellen Fälle erörtert wurden, wurde vereinbart, dass sich die Gruppe in dieser Form künftig einmal im Monat treffen wird, da es nicht möglich war, alle Eventualitäten abzudecken, auch wenn das Meeting gut 2 Stunden dauerte.

Am heutigen Tag konnten einige Unklarheiten, die in den sozialen Medien immer wieder für Unruhe sorgten, beseitigt werden.

Grundsätzliche Informationen zu den Ikamets wurden wie folgt gegeben
(laut dem Direktor des Amts Alanya sind dies Vorgaben aus Ankara, die für die gesamte Türkei gelten):

  1. Ikamets für Immobilienbesitz kann nur EINE Person pro Tapu erhalten.
  2. Eine weitere Person kann nur dann ein Ikamet mit dieser Adresse bekommen, wenn es sich um den/die Ehepartner:in oder Kinder unter 18 Eine Ausnahme gilt für Familienmitglieder über 18, die betreuungsbedürftig sind.
  3. Diese zweite Person erhält ein touristisches Ikamet mit maximal einjähriger Dauer.
  4. Zum Nachweis, dass die 2. Person Ehepartner oder Kind unter 18 des Tapu-inhabers ist, muss die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde MIT Apostille vorgelegt werden
  5. Auch wenn beide Ehepartner im Tapu stehen, muss die Heiratsurkunde mit Apostille vorgelegt werden
  6. Mit Mietvertrag wird das Ikamet maximal 1 Jahr gewährt.
  7. Als Nachweis des ausreichenden Einkommens für das touristische Ikamet wird ein MONATLICHES staatliches Einkommen (Rente) mindestens in Höhe des 1,5 fachen Mindestlohns (Stand 01.02.24 Mindestlohn 17.002 TL x 1,5 =25.503 TL ca 795 Euro) pro Person vorausgesetzt. Einkommen aus dem Ausland, auch monatlich z.B. wenn Antragstellende im Homeoffice arbeiten, werden nicht anerkannt.
  8. Dies gilt nicht für Tapu-inhaber, die das Ikamet für Immobilienbesitz beantragen.
  9. Bankguthaben, auch auf türkischen Banken, werden beim Antrag auf touristisches Ikamet nicht mehr als Einkommen anerkannt (Neuanträge) Die Höhe des Betrages spielt hier keine Rolle mehr.
  10. Das Familien-Ikamet bei Heirat mit türkischem Ehepartner wird auf maximal 3 Jahre ausgestellt. 3 Jahre werden nur dann gewährt, wenn der türkische Ehepartner gesetzlich krankenversichert in der SGK ist.
  11. Bürger aus der Ukraine erhalten maximal 1 Jahr, auch mit Tapu.
  12. Kann die Apostille nicht vorgelegt werden, wird auch eine Bestätigung /Unterschrift des jeweiligen Konsulats anerkannt
  13. Apostillen gelten in der Türkei laut Gesetz grundsätzlich nur 6 Monate, dies gilt auch für Apostillen auf türkische Dokumente. Ausnahme: Geburtsurkunde Die 6 Monats-Frist gilt ab Ausstelldatum der Apostille, nicht des apostillierten Dokuments.
  14. Eine türkische Apostille auf die Echtheit der notariellen Bestätigung (eine in der Türkei ausgestellte Apostille) wird NICHT ANERKANNT.

Weitere allgemeine Informationen

Innerhalb einer gesperrten Mahalle (Wohnviertel) können Ausländer mit Ikamet umziehen. Seit dem 01.02.24 werden Anträge, die der bearbeitende Beamte als vollständig entgegengenommen hat, noch am SELBEN ARBEITSTAG, spätestens am nächsten Tag, positiv mit dem Zwischenbescheid (Müracaat belgesi)  Die Ikamet-Karten sollen spätestens nach 2-3 Wochen beim Empfänger sein.

Wird der Empfänger nicht angetroffen, wird die Karte 2 Wochen bei der regionalen PTT vorgehalten, danach geht sie zum Provinzamt (in unserem Fall: Antalya) Wird die Karte innerhalb von 6 Monaten nicht abgeholt, kann das Ikamet storniert werden.

Laut den Angaben des Direktors werden derzeit zwischen 80 und 85% der Anträge in Alanya POSITIV entschieden. In den am stärksten frequentierten Zeiten nach Ausbruch des Ukrainekriegs waren in Alanya über 60.000 Ausländer gemeldet, zur Zeit sind es wieder etwa 35.000-40.000.
Das Problem mit der Reihenfolge bei den Anträgen soll in Kürze durch ein Nummernsystem, wie man es auf anderen Ämtern kennt, gelöst werden.

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