Heiraten nur noch mit legalem Aufenthalt

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Ausländer, die in der Türkei heiraten möchten, müssen sich legal im Land aufhalten, erklärte die Generaldirektion für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft des Innenministeriums in einem Schreiben an die Heiratsbüros im ganzen Land, um den Trend zur Erlangung der türkischen Staatsbürgerschaft durch Heirat zu verlangsamen.

In dem Schreiben wird festgestellt, dass die Zahl der Ausländer, die sich in der Türkei niederlassen möchten, seit Anfang der 2000er Jahre erheblich zugenommen hat, und hervorgehoben, dass die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis zu einem missbrauchsanfälligen Thema geworden ist, da dies die Tür für die potenzielle Erlangung eines türkischen Staatsbürgers öffnet.

In dem Schreiben heißt es: “In Briefen, die bei unserem Ministerium eingegangen sind, wurde festgestellt, dass aufgrund von Unruhen in den Nachbarländern und der geografischen Lage unseres Landes seit Anfang der 2000er Jahre die Zahl der Ausländer, die versuchen, sich auf legale oder illegale Weise in unserem Land niederzulassen, erheblich zugenommen hat.

Die Heirat mit einem türkischen Staatsbürger scheint eine leicht ausnutzbare Methode zu sein, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und die türkische Staatsbürgerschaft zu erwerben, was sie zu einer der am meisten bevorzugten Methoden macht, die eine Bedrohung für die nationale Sicherheit und Souveränität darstellt, indem sie möglicherweise böswilligen Personen den einfachen Aufenthalt in unserem Land ermöglicht Land.”

“Um die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und die irreguläre Migration wirksam zu bekämpfen, sollte der Heiratsantrag bei Eheverfahren eines türkischen Staatsbürgers mit einem Ausländer oder zwischen zwei Ausländern nur angenommen werden, wenn der Ausländer einen gültigen Reisepass oder ein gleichwertiges Dokument besitzt und sich legal in unserem Land aufhält. Diese Richtlinie sollte allen Heiratsbüros in Ihrer Provinz mitgeteilt werden “, betonte der Brief.

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INFORMATION VON ANWALT MUSTAFA ARIKÖK, FETHIYE:

Heiraten in der Türkei

Die neue Praxis der Eheschließung in der Türkei ist eigentlich sehr klar, aber aufgrund einiger Missverständnisse hieß es, dass man eine Aufenthaltsgenehmigung braucht, um zu heiraten. In der neuen Verordnung wird dies sehr deutlich erklärt. Sie besagt, dass Ausländer, die sich nicht legal in der Türkei aufhalten, nicht heiraten können.

Dies ist eine Entscheidung, die getroffen wurde, weil Ausländer, die ihre Aufenthaltserlaubnis nicht verlängern können und sich illegal aufhalten, diese Methode wählen. Ausländer können in die Türkei kommen und ihre Hochzeiten und Zeremonien abhalten. Dazu reicht es aus, wenn sie sich innerhalb der legalen Aufenthaltsdauer von 90 Tagen befinden.

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