Mit einer am 22. April 2026 verabschiedeten Gesetzesänderung reagiert die Große Türkische Nationalversammlung (TBMM) auf die wachsende Sorge um die Sicherheit von Minderjährigen im Internet. Die Türkei schließt sich damit einem globalen Trend an, der die Ära des unregulierten Zugangs zu sozialen Netzwerken für Kinder beendet.
Kernpunkte der türkischen Neuregelung
Das neue Gesetz sieht tiefgreifende technische und rechtliche Verpflichtungen für Plattformbetreiber vor:
Nutzungsverbot unter 15 Jahren:
Kindern unter 15 Jahren ist es künftig untersagt, Konten in sozialen Netzwerken zu erstellen.
Verpflichtende Altersprüfung
Plattformen müssen wirksame Systeme zur Verifizierung des Alters implementieren. Die reine Selbstauskunft per Klick reicht nicht mehr aus.
Schutzraum für Jugendliche
Für die Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen müssen Anbieter separate Dienste bereitstellen, die frei von manipulativen Algorithmen (wie „Infinite Scrolling“) und ungeeigneter Werbung sind.
Elternkontrolle als Standard
Eltern müssen Werkzeuge erhalten, mit denen sie Nutzungszeiten festlegen und Käufe innerhalb von Apps autorisieren können.
Sanktionen
Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern als schärfstes Schwert die Drosselung der Bandbreite um bis zu 90 %, was die Plattformen in der Türkei faktisch unbrauchbar machen würde.
Die Türkei ist mit diesem Vorstoß nicht allein. Weltweit verschärfen Regierungen im Jahr 2026 den Ton gegenüber den großen Tech-Konzernen.
Australien:Gilt als Pionier dieses Modells. Seit Dezember 2025 gilt dort ein striktes Verbot für unter 16-Jährige. Plattformen, die keine „angemessenen Schritte“ unternehmen, um Kinder auszuschließen, müssen mit Millionenstrafen rechnen.
Europäische Union: Setzt auf technische Vereinheitlichung. Im April 2026 stellte die EU-Kommission eine neue App zur Altersverifikation vor. Während Frankreich bereits seit 2025 eine Grenze von 15 Jahren forciert, plant auch Griechenland für Anfang 2027 ein Verbot für Unter-15-Jährige.
USA: Hier liegt der Schwerpunkt eher auf der Haftung der Konzerne für „suchterzeugendes Design“. Eine harte Altersgrenze ist dort politisch aufgrund der strengen Auslegung der Meinungsfreiheit schwieriger durchzusetzen.
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