Aktuelle Regelungen für die Beantragung des Ikamets – UPDATE MÄRZ 2023

eine ausführliche Handreichung für Antragsteller

Aktualisiert MÄRZ 2023

Derzeit sind unter anderem aufgrund des Kriegs in der Ukraine die Bedingungen sowohl für Antragstellende für eine Aufenthaltserlaubnis als auch für die Beamten in den Ausländerämtern mehr als angespannt. Neben dem Ansturm urkrainischer und russischer Menschen, die vor dem Krieg in die Türkei geflohen sind, tragen Gerüchte und falsche Informationen insbesondere auf Facebook dazu bei, die Menschen zu verunsichern. 

Aufgrund der zahlreichen Fälle der Verbreitung falscher Informationen in sozialen Medien zu Fragen der Erteilung der Aufenthaltserlaubnisse an ausländische Staatsbürger:innen hat der Migrationsdienst offiziell informiert:
Die Aufenthaltserlaubnis wird allen Antragsteller:innen unabhängig von der Nationalität erteilt, wenn alle Voraussetzungen vorliegen (Dazu weiter unten mehr, die Red.).

Ein Grund für die genauere Prüfung: illegale Beschäftigung
Fakt ist (leider), dass man seit Monaten viel genauer hinschaut bei den Anträgen – das hat allerdings nichts damit zu tun, dass irgendwelche Kontingente voll sind, sondern damit, dass durch die explosive Zunahme insbesondere von Callcentern und Homeoffice-Anbietern, die ihre Mitarbeiter:innen illegal beschäftigen, der Unmut in der Bevölkerung wächst (zumal diese Tätigkeiten oft mit einem hohen Geräuschpegel verbunden sind und unangemeldet in Privatwohnungen abgewickelt werden). Auch die starke Zunahme der illegalen Reiseanbieter, Makler oder Autvermieter/Transferanbieter trägt dazu bei.

Bereits Anfang Februar 2022 (siehe hier:Wichtige Änderung bei den Ikamet-Erstanträgen) wurde daher die Dauer der Erst-Ikamets für Antragstellende, die nicht Rentner:in und/oder Immobilienbesitzer:in sind, auf 6 Monate reduziert. Die starke Zunahme von Versuchen, bei den vorgelegten Dokumenten zu “schummeln”, trägt ausserdem zur verschärften Prüfung bei. Das “Kontingent” an erteilbaren Ikamets hat damit allerdings nichts zu tun. (siehe hier: Begrenzung der Asylgewaehrungen in bestimmten Stadtteilen ):

Für Antragstellende mit türkischen Ehepartnern gelten etwas andere Regelungen, diese finden Sie hier: http://tuerkismagazin.com/2023/01/16/familien-ikamet-bei-heirat-mit-tuerkischem-ehegatten/


ERFORDERLICHE DOKUMENTE FÜR DIE IKAMETBEANTRAGUNG

Auch wenn es derzeit viele gibt, die durch Berichte und Drama in den sozialen Medien verunsichert werden, gibt es im großen und ganzen nur wenige Voraussetzungen:

  1. ein gültiger Reisepass (mindestens 2 Monate länger gültig als die Antragsdauer)
  2. ausreichende finanzielle Mittel
  3. Nachweis von Wohnraum
  4. Nachweis einer Krankenversicherung
  5. biometrisches Passbild
  6. Zahlungsbeleg vom Finanzamt über die Ikamet-Gebühren
  7. der unterschriebene Antrag im Original (Antragstellung hier: https://e-ikamet.goc.gov.tr/)

Was konkret verlangt wird, hängt vom Lebensalter und den Voraussetzungen der/des Antragstellenden ab und auch vom Amt selbst; Manavgat ist zum Beispiel wesentlich entspannter als Alanya – wir versuchen hier alle möglichen Voraussetzungen abzudecken, also bitte nicht vom Umfang abschrecken lassen:

  1. Reisepass
    der Reisepass muss gültig sein und das Datum des letzten Einreisestempels muss VOR der Beantragung des Ikamets liegen – Beantragung aus dem Ausland ist zwar möglich, der Antrag wird aber ohne weitere Prüfung beim Termin abgelehnt, wenn das Einreisedatum NACH dem Antragsdatum liegt.
  2. Ausreichende Finanzielle Mittel
    Derzeit wird das 1,5 fache des Mindestlohns (derzeit 8.500 TL netto, also ca 12.000 TL, für jedes weitere Familienmitglied + 1/3 des Mindestlohns)  monatlich als ausreichendes Einkommen definiert.Dieses kann nachgewiesen werden durch:
    a) Entsprechender Betrag auf einem türkischen Bankkonto – bei Erstantrag 6.000 Euro pro Person oder 10.000 Euro für ein Ehepaar für 6 Monate ODER
    b) Rentenbescheid MIT APOSTILLE mind. 600 Euro ODER
    c) Steuerbescheid, Bescheid über Altersteilzeit, Vorruhestand, EU-Rente, Unterhalt über mind 600 Euro mtl. etc. MIT APOSTILLE
    d) bei nur einem Einkommen zusätzlich
    d.a) Heiratsurkunde oder bei Kindern Geburtsurkunde MIT APOSTILLE
    d.b) unter bestimmten Umständen (z.B. bei nicht verheirateten Partnern und eingetragenen Lebensgemeinschaften) eine notarielle Bürgschaft der Person mit dem Einkommen.
    Hinweis 1:
    Der Betrag auf dem türkischen Bankkonto bei Erstantrag mit 6 Monaten muss, wenn eine Verlängerung nach den 6 Monaten geplant ist, bei dem Antrag auf Verlängerung noch auf dem türkischen Konto sein. Er soll der Absicherung dienen und ist eine Art Kaution. Wenn keine Verlängerung geplant ist, kann der Betrag innerhalb der 6 Monate auch verbraucht werden.
    Hinweis 2:
    Besonders zu beachten: Aufgrund der starken Zunahme von illegalen Beschäftigungsverhältnissen wird derzeit bei jüngeren Antragstellenden ohne Eigentum in der Türkei sehr genau hingeschaut, warum sie ein Ikamet beantragen. Besteht der Verdacht, dass der/die Antragsteller:in eine illegale Beschäftigung aufnehmen könnte, ist eine Ablehnung wahrscheinlich. Junge Antragstellende sollten sich daher vor dem Termin auf die Frage, was sie denn so  in der Türkei vorhaben, gut vorbereiten (gelegentlich wird ein schriftlicher Reiseplan verlangt, es könnte also nicht schaden einen solchen vorlegen zu können – ob man diesen wirklich umsetzt, kontrolliert niemand…).
  3. Nachweis von Wohnraum
    Dieser kann nachgewiesen werden durch:
    a) notariellen Mietvertrag (MUSS Vermieter:in beim Notar veranlassen, nicht der Mieter), – max 6 Monate bei Erstantrag (Ausnahmen bei Antragstellenden über 65 möglich, dann 12 Monate) – unter Umständen wird von der Behörde auch der/die Vermieter:in vorgeladen.
    Zusätzlich wird eine Anmeldung bei der Stadtverwaltung (nennt sich “Adres Talebi Beyannamesi” – Anforderung einer Meldebestätigung – und sagt aus, dass außer Ihnen und ihrer Familie niemand bei dieser Adresse gemeldet ist).
    ODER
    b) Tapu (Grundbucheintrag/Eigentumsnachweis) plus Registrierung bei der Stadtverwaltung (Adres und Expertise (Barkodlu Tapu değerlendirme extresi, erstellt der Makler bzw Verkäufer)  und aktuelle Bestätigung, dass sich die Immobilie in Ihrem Besitz befindet (bei Kauf mehr als 6 Monate vor Antragstellung)
    ODER
    c) Hotelreservierung (ausgestellt vom Hotel und von einem zeichnungsberechtigten Angestellten/Manager des Hotels abgestempelt und unterschrieben) – hier gibt es immer nur max 6 Monate
    ODER
    d) bei Zusammenleben mit dem/der Eigentümer:in in einer Lebensgemeinschaft: notarielle Bürgschaft des/der Eigentümer:in  – max 6 Monate bei Erstantrag.Hinweis 1: Es wird ausserhalb der Familie nur 1 weitere Person akzeptiert – Wohngemeinschaften mit mehr als 2 Personen fallen somit weg.
    Hinweis 2: In vielen Fällen muss ebenfalls die letzte Wasser- und/oder Stromrechnung vorgelegt werden, die zwingend auf den Namen zumindest einer der Bewohner:innen lauten muss. Generell ist es bei Mietverträgen dringend empfohlen, Strom und Wasser auf den eigenen Namen anzumelden, auch wenn manche Vermieter das für überflüssig halten oder es nicht gern sehen. Es hat Fälle gegeben, wo der Vermieter Strom und Wasser abstellen ließ, um die Mieter zu vergraulen.

    BESONDERE REGELUNGEN FÜR GESPERRTE GEBIETE
    Liegt Ihre Immobilie in einem der für Ausländer gesperrten Gebiete, bekommen Sie nur als Eigentümer:in eine Aufenthaltserlaubnis, wenn der im Tapu eingetragene Wert 75.000 Dollar übersteigt und die Immobilie VOR Juli 2022 gekauft wurde. Der Antrag kann dann nicht online gestellt werden; er muss manuell direkt beim Amt gestellt werden. Dasselbe gilt für Nachzug von Familienangehörigen 1. Grades (Eltern, Kinder, Ehepartner:in).

  4. Krankenversicherung
    Alle Antragstellenden unter 65 Jahren müssen eine gesetzliche Krankenversicherung (TA/11 oder TA/20) aus dem Heimatland oder private TÜRKISCHE Krankenversicherung nachweisen. Für in Deutschland gesetzlich Versicherte reicht bei Erstbeantragung und Mietvertrag der TA/11 auf 6 Monate ausgestellt, da es beim Mietvertrag ohnehin nur 6 Monate AE gibt.
    Der TA/20 (für Rentner!) wird erst nach 12 Monaten ununterbrochenen Aufenthalts in der Türkei akzeptiert, unter Umständen muss daher für das erste Jahr eine private KV für das Ikamet abgeschlossen werden.Es gibt spezielle Versicherungen für Ausländer:innen zur Ikamentbeantragung, die ein Minimum an Versicherungsschutz bieten und je nach Alter zwischen 600 TL bis 6.000 TL pro Jahr kosten. Der Betrag ist auch abhängig von der enthaltenen Leistung. Nach 12 Monaten Aufenthalt können sich ausländische Antragstellende bei der türkischen gesetzlichen Krankenversicherung versichern, die Familienversicherung kostet etwa 120 Euro pro Monat. Vor Abschluss muss eine Gesundheitsprüfung absolviert werden, chronische Vorerkrankungen sind ausgeschlossen.
  5. Biometrisches Passbild
    Das Passbild soll eine Kantenlänge von 5:6 haben und den biometrischen Vorgaben der Türkei entsprechen – da das Bild hier in der Türkei größer ist, ist es dringend empfehlenswert, es hier vor Ort machen zu lassen. Ob das Passbild anerkannt wird, prüft das System bereits beim Hochladen bei der Antragstellung. Daher ist es wichtig dass das Passbild in geringer Auflösung und Größe (Kantenlänge max 600 px) auch in digitaler Form vorliegt – eingescannte Bilder werden oft nicht anerkannt.
  6. Einzahlung der Gebühren beim Finanzamt
    Die Gebühr für die Karte beträgt für 2023 356 TL. Die weiteren Gebühren werden auf Dollarbasis kalkuliert, sie betragen für die meisten Staatsangehörigen 25 Dollar für den ersten Monat und 5 Dollar für jeden weiteren Monat.
    Für Staatsangehörige von Serbien, Fidschi, Norwegen, Tschechische Republik, Dänemark, Irland, Kosovo, Nepal, Sri Lanka, Syrien und Turkmenistan gelten folgende Gebühren:  85,60 TL für jeden Tag bis zu 1 Monat. (Dieser Betrag darf nicht weniger als 160,70 TL oder mehr als 825,70 TL pro Urlaub für den ersten Monat betragen.); danach 548,60 TL für jeden weiteren Monat.
    Hier finden Sie die aktuelle Gebührenliste (unterschiedlich nach Nationalität): Offizielle Gebührenliste 2023 der Migrationsbehörde .Der erste Betrag (Gebühr + Karte) ist vor dem Termin zu zahlen, die Rechnung für die  Visagebühr – Tek giriş vize harçı *) – erhalten Sie beim Termin und die Quittung muss nachgereicht werden (Alanya, kann in anderen Städten anders geregelt sein).Für die Einzahlung brauchen Sie Ihren Reisepass, den Antrag und eine Steuernummer. Letztere können Sie sich mit dem Reisepass direkt im Finanzamt (1.Stock) besorgen. Machen Sie sich unbedingt von den Quittungen eine Kopie, da das Original bei den Unterlagen im Ausländeramt verbleibt.

    *) Für Bürger:innen einiger Länder (u.a. Deutschland) ist aufgrund bilateraler Abkommen und des Gegenseitigkeitsprinzips auch eine einmalige Einreisevisumgebühr erforderlich. Dies gilt vor allem für diese Länder, die kein Touristenvisum vor der Einreise beantragen und bezahlen müssen. Bei Ikamet-Beantragung wird diese Gebühr dann nachberechnet.

  7. DER ANTRAG
    Der Antrag muss in der Regel online bei der oben genannten Seite gestellt werden (Ausnahme: mögliches Ikamet innerhalb der Sperrgebiete) Bei oder vor der Antragstellung werden KEINE Gebühren erhoben, erst am Ende des Antragsverfahrens, nachdem Sie Ihre zuständige Ausländerbehörde (abhängig vom Wohnsitz) und einen der vorgeschlagenen Termine ausgewählt haben, wird bei VERLÄNGERUNGEN auch die Möglichkeit der Kreditkartezahlung online angeboten (leider meist deaktiviert)Es gibt KEINE Möglichkeit, diesen Betrag zu überweisen – sollte das verlangt werden, handelt es sich definitiv um einen Betrugsversuch.

SONSTIGES ZU BEACHTEN

  1. Apostille
    Auch wenn manche deutschen Behörden angeben dass eine Apostille nicht nötig sei, ist das zumindest im Bereich der Provinz Antalya bei Urkunden unbedingt erforderlich. Der Hinweis der Ausländerbehörde, eine Beglaubigung durch das Deutsche Konsulat in Antalya wäre möglich, ist leider nicht richtig.Hier ist die Auskunft, die das Deutsche Konsulat per Mail dazu erteilt hat:

    Eine Beglaubigung der Einkommensbescheinigung zur Vorlage bei einer türkischen Behörde durch das Konsulat ist leider nicht möglich. Das Konsulat kann auch keine Apostille ausstellen. Falls eine deutsche Apostille zwingend erforderlich ist, müssen Sie sich zwecks Ausstellung einer Apostille an das Bundesverwaltungsamt in Köln wenden.

    Apostilliert werden können nur offizielle Urkunden, keine privaten Dokumente. Ein Rentenbescheid z.B. ist keine Urkunde. Daher muss dieser zuvor von einem deutschen Notar beglaubigt werden, dadurch wird er zu einer Urkunde und kann dann durch die zuständige Behörde (seit 01.01.2023 die Rentenstelle in Neubrandenburg, die für alle Altersrentner im Ausland zuständig ist) mit einer Apostille versehen werden.

  2. der berühmt-berüchtigte rote Ordner (Alanya) 
    ohne diesen gibts kein Ikamet – niemals und unter keinen Umständen. Es muss auch ein bestimmter roter Ordner sein, den Sie in vielen Schreibwarenläden und Copyshops meist in der Nähe der Ausländerämter käuflich erwerben können.

Die konkreten Bestimmungen gelten für die Provinz Antalya, gleichen sich aber im Großen und Ganzen türkeiweit. Derzeit sind die Durchführungsverordnungen in der Provinz Antalya und in Istanbul am strengsten, wenn Sie sich daran halten sind Sie überall auf der sicheren Seite.

VERLÄNGERUNGEN
Die oben genannten Anforderungen gelten zunächst einmal für ERSTanträge. Ob dieselben Unterlagen auch für eine Verlängerung gefordert werden, unterscheidet sich von Stadt zu Stadt und liegt auch bis zu einem gewissen Grad im Ermessen der bearbeitenden Beamten. Daher ist unsere Empfehlung, sich die Dokumente wie für den Erstantrag vorzubereiten, dann sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Falls Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen oder offene Fragen bestehen, wenden Sie sich gerne unter +90 541 5131442 (Whatsapp oder telefonisch) an uns.

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