Ausländer:innen, die mit einem/einer türkischen Staatsbürger:in verheiratet sind, können das Familien-Ikamet beantragen. Dieses hat mehrere Vorteile:
- Es ist bis auf die Kartengebühr und die Steuer bei Erstbeantragung kostenfrei
- Es wird für 3 statt 2 Jahre erteilt
- Es zählt – im Gegensatz zum touristischen (Einjahres) Ikamet später für die erforderlichen 8 Jahre, nach denen man das unbefristete Ikamet beantragen kann
Die Nachteile sollten aber auch nicht verschwiegen werden: Sobald die Ehe endet – und zwar egal ob durch Tod des türkischen Ehepartners oder durch Scheidung, endet das Familienikamet sofort. Es muss innerhalb von 10 Tagen ein neues Kurzzeit-Ikamet beantragt werden!
Laut der offiziellen Seite der Ausländerbehörde www.e-ikamet.goc.gov.tr sind derzeit (stand 16.01.2023) folgende Dokumente für den Antrag erforderlich
(aktualisiert am 05.03.2023)
FAMILIENAUFENTHALTSERLAUBNIS
ERFORDERLICHE DOKUMENTE
Antragsteller:in
- Antragsformular für die Aufenthaltserlaubnis (muss vom Ausländer und/oder seinem/ihrem Rechtsbeistand oder notariell bestellten Vertreter unterschrieben werden)
- Fotokopie des Reisepasses oder Passersatzdokuments (Seiten mit Ausweis-Informationen und Foto und Seiten mit dem letzten Einreisestempel). Der Reisepass muss mindestens 2 Monate länger gültig sein wie die beantragte Aufenthaltsdauer. Das Originaldokument muss am Termin vorgelegt werden
- Vier (4) biometrische Fotos (müssen innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen worden sein, weißer Hintergrund und biometrisch)
- Quittungen für die Zahlung der Aufenthaltserlaubnisgebühr (falls erforderlich) und der Kartengebühr
- Fotokopie der Heiratsurkunde oder des Heiratsnachweises (Seiten mit Informationen, die ersten 3 Seiten)
Zum Termin muss das Originaldokument vorgelegt werden
Bei türkischen Dokument: elektronisch signiert (e-devlet)
Bei ausländischem Dokument: Türkische Übersetzung mit notarieller Beglaubigung und mit Apostille - bisherige Aufenthaltserlaubnisse (original und Fotokopie)
Minderjährige:r Antragsteller:in
Falls der/die Antragsteller:in das minderjährige Kind oder unterhaltsberechtigte Kind des Sponsors und des Ehepartners des Sponsors ist, werden zusätzlich folgende Unterlagen angefordert.
Wenn Mutter und Vater aus Pass oder Passersatz nicht ermittelt werden können:
- Passdokument oder Personalausweis
- eine beglaubigte Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Scheidung eine beglaubigte Sorgerechtsurkunde des Kindes oder bei einer gemeinsamen
Sorgerecht, eine beglaubigte Einverständniserklärung des anderen Elternteils - Bei Tod eines Elternteils eine beglaubigte Sterbeurkunde
Diese Dokumente müssen elektronisch signiert sein, wenn sie von Türkischen Behörden ausgestellt wurden (e-devlet); wurden sie im Ausland ausgestellt, müssen sie mit einer notariell beglaubigten türkischen Übersetzung und eine Apostille eingereicht werden.
Vom Sponsor (Ehepartner) (muss während der Bewerbung anwesend sein)
Wenn er/sie türkischer Staatsbürger ist;
- Original und Fotokopie des Personalausweises (Das Originaldokument muss vorgelegt werden
am Termintag.) - Auszug aus dem Strafregister (Adli sicil belgesi)
Wenn er/sie ein Ausländer ist;
- Fotokopie des Reisepasses oder Passersatzdokuments (Seiten mit Ausweis
Informationen und Foto- und bearbeitete Seiten) (für Flüchtlinge und subsidiären Schutz
Statusinhaber, falls vorhanden) (Das Originaldokument muss zum Termin vorgelegt werden
- Fotokopie Aufenthalts-/Arbeitserlaubnis, Blaue Karte, Flüchtlings- oder subsidiärer Schutz
Ausweisdokumente des Statusinhabers - Strafregister (polizeiliches Führungszeugnis)
Wenn sich der Ausländer:in in den letzten 5 Jahren nicht in der Türkei aufgehalten hat, muss es von den Behörden seines/ihres Landes beantragt werden. (Es wird empfohlen, dieses Dokument mindestens 3 Monate vor der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, falls die Beantragung lange dauert) Es muss mit einer Apostille versehen und notariell beglaubigt und übersetzt sein.
Wenn sich der/die Ausländer:in sich seit fünf Jahren in der Türkei aufgehalten hat, dann kann das Führungszeugnis (Adli sicil belgesi) in elektronisch signierter Form aus dem E-Devlet – System bezogen werden
In jeder Konstellation: EINKOMMENSNACHWEIS UND VERSICHERUNG
- Genehmigtes, elektronisch signiertes/signiertes Dokument über ausreichende und regelmäßige Finanzen
während des gesamten Aufenthalts (Rentenbescheide aus dem Ausland müssen mit Apostille versehen, notariell beglaubigt und übersetzt sein) Mindestens 1,5x Mindestlohn für Ehepartner:in, für jedes weitere unterhaltsberechtigte Familienmitglied zusätzlich 30% des Mindestlohns. - Gültige Krankenversicherung, die alle Familienmitglieder abdeckt (Versicherungszeitraum muss die
Dauer der beabsichtigten Aufenthaltserlaubnis abdecken). Eines der folgenden Dokumente wird als ausreichend betrachtet:
* Nachweis vom Sozialversicherungsträger (SGK), aus denen hervorgeht, dass der/die Sponsor:in oder der/die Antragsteller:in versichert ist
* Nachweis dass der/die Sponsor:in oder der/die Antragsteller:in im Rahmen des bilateralen Sozialversicherungsabkommens bei der SGK registriert ist
* Private Krankenversicherung (Bitte reichen Sie das unterschriebene und gestempelte Original ein) des/der Antragstellers/Antragstellerin
NACHWEIS DER WOHNADRESSE
(muss bei beiden Ehepartnern und ggf minderjährigen Kindern übereinstimmen)
- Dokument, das die Registrierung im Adressregistrierungssystem zeigt (“Yerleşim Yeri Belgesi”)
E-signiertes „Aufenthaltsdokument“, erhältlich bei Provinz-/Bezirksdirektionen für das Register oder aus dem E-Devlet-System (www.turkiye.gov.tr) - Falls der Sponsor ein türkischer Staatsbürger ist, muss auch eine Kopie des Identitätsregisters vorgelegt werden (“Vukuatlı Nüfus Kayıt Örneği”)
- Nachweis des Wohnraums
(Eines der folgenden Dokumente wird als ausreichend angesehen.)
a) Bei Wohneigentum eine Fotokopie der Eigentumsurkunde (Tapu extresi)
b) Bei einer gemieteten Wohnung/Haus eine notariell beglaubigte Kopie des Mietvertrags mit Kopie des Tapus und der ID-Karte des Immobilienbesitzers, ggf. Police der Erdbebenversicherung
c) bei Aufenthalt in der Wohnung einer anderen Person (auch des Türkischen Ehepartners/der Ehepartnerin) ist eine notariell beglaubigte Erklärung der Gastgeber erforderlich (wenn der Gastgeber verheiratet ist, auch das notariell beurkundete Unternehmen des Ehegatten) - Strom- und Wasserrechnung auf den Namen des Antragstellers
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