NOTWENDİGE UNTERLAGEN FÜR EİNE EHESCHLİEßUNG IN DER TÜRKEI
FÜR TÜRKİSCHE STAATSANGEHÖRİGE:
- Personalausweise von beiden Ehewilligen im Original und ein Foto von beiden Personen.
(Ein Führerschein ist nicht gültig.) - Passbilder: 5 Passbilder von beiden Personen, biometrische Fotos werden nicht akzeptiert. Am besten beim Fotograf den Zweck der Bilder angeben, die wissen was sie erstellen müssen.
Die Passbilder dürfen maximal sechs Monate alt sein. - Ehefähigkeitszeugnis (wird vom Einwohnermeldeamt (Nüfüs dairesi) ausgestellt)
- Gesundheitszeugnis: Thalässemie-Test *), Hepatitis B – C, WDRL- und Aidstest (Eliza) von Familiengesundheitszentren, Krankenhäusern oder privaten Laboren.
Das Gesundheitsattest mit Foto wird von den Gesundheitszentren erstellt.
ANMERKUNG: Personen über 65 Jahre erhalten das Attest nur in den staatlichen Krankenhäusern.
ZUSATZİNFORMATİONEN:
1. a) Minderjährige Personen, die das 17. Lebensjahr erreicht haben, müssen zur Trauung ihre Eltern und ihren Personalausweis, oder eine notariell beglaubigte und schriftliche Einverständniserklärung ihrer Eltern mitbringen
b) Personen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben, müssen eine Erlaubnisbescheinigung des Familiengerichtes vorlegen.
2. Verwitwete und geschiedene Frauen können frühstens 300 Tage (10 Monate) nach dem Scheidungstermin oder dem Todestag des Ehemannes wieder heiraten.
3. Personalausweise von verwitweten oder geschiedenen Personen müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden, also nach Scheidung oder Tod eines Partners geändert werden.
4. Frauen, die ihren Mädchennamen behalten möchten, müssen das vor der Trauung angeben.
Nach neuester Gesetzgebung kann eine Frau beide Namen führen (Doppelname ohne Bindestrich)
5. Bei der Trauung müssen mindestens zwei Zeugen anwesend sein.
ANMERKUNG: Vater und Mutter können keine Zeugen sein.
6. Heiratswillige, die ihre Wohnadresse nicht in der Stadt haben, wo geheiratet werden soll, müssen eine Heiratserlaubnisbescheinigung/Ehefähigkeitszeugnis von ihrem Wohnort mitbringen.
FÜR AUSLÄNDİSCHE STAATSANGEHÖRİGE:
- Geburtsurkunde im Original, welche Vor- und Nachname, Geburtstdatum, Geburtsort und Namen von Vater und Mutter angeben.
- Ehefähigkeitszeugnis, ferner ein Dokument, dass keine Hinderungsgründe zur Eheschließung bestehen, d.h. der Familienstand muss mit ledig, geschieden oder verwitwet angegeben werden. Im Falle einer Scheidung muss ein Dokument mit dem Datum der Scheidung vorhanden sein.
- Kopie des Reisepasses
- Passbilder: Fünf Passbilder für beide Personen, biometrische Fotos werden nicht akzeptiert. Die Passbilder sollen maximal sechs Monate alt sein.
- Thalässemie-Test *), Hepatitis B – C, WDRL- und Aidstest (Eliza) von Familiengesundheitszentren Krankenhäusern oder privaten Laboren.
- Die Aufenthaltsgenehmigung, die Arbeitserlaubnis oder das Touristenvisum eines ausländischen Staatsangehörigen dürfen nicht abgelaufen sein.
Das Gesundheitsattest mit Foto wird von den Gesundheitszentren erstellt.
ANMERKUNG: Personen über 65 Jahre erhalten das Attest nur in den staatlichen Krankenhäusern.
*) Als Thalassämien oder Mittelmeeranämie werden Erkrankungen der roten Blutkörperchen bezeichnet, bei denen durch einen Gendefekt das Hämoglobin nicht ausreichend gebildet bzw. gesteigert abgebaut wird.
SONSTIGES:
- Bei EU-Bürgern müssen Geburts- und Heiratsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis und Heiratserlaubnisbescheinigung mehrsprachig vorliegen.
- Für Bürger aus anderen Ländern müssen sämtliche vorzulegenden Unterlagen, wie Geburts- und Heiratsurkunde, sowie Ehefähigkeitszeugnis, Scheidungsurteile etc. mit Apostille versehen sein. Eine notariell beglaubigte Übersetzung der Apostille muss vorgelegt werden. Die Übersetzung und Beglaubigung der apostillierten Unterlagen kann mit einem vereidigten Dolmetscher bei einem niedergelassenen Notar in der Türkei erfolgen.
- Liegt keine Apostille vor, müssen die Dokumente beim Türkischen Konsulat des Heimatlandes bestätigt oder beim Heimatkonsulat in der Türkei übersetzt und beglaubigt werden. Nach der Beglaubigung durch das Konsulat müssen die Dokumente vom Aussenministerium der Türkei beglaubigt werden
Wenn beide Heiratswillige kein türkisch verstehen, muss während der Trauung eine Person anwesend sein, die übersetzen kann. Während der Trauung sollten mindestens zwei Zeugen vorhanden sein.
ANMERKUNG: Paare sollen zur Anmeldung gemeinsam kommen.
Zusätzliche Unterlagen bei:
Familienstand Ledig mit Kind
Achtung: die folgenden Dokumente sollten meist besser nicht älter als 6 Monate sein
- Nachweis der Eheauflösung (Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde,
Sorgerechtsentscheidung) - Auseinandersetzungszeugnis vom (Vormundschafts)gericht des Bezirks, in dem das Kind seinen Wohnsitz hat – mit dem Standesamt sprechen, meist reicht Sorgerechtsentscheidung im Scheidungsurteil
- Geburtsurkunde des Kindes
Und nach der Hochzeit????
Die türkische Heiratsurkunde
Direkt bei der Trauung bekommt man beim Standesbeamten, der die Trauung vollzogen hat, das sogenannte „aile cüzdanı“ ausgestellt, das „internationale Familienbuch“. Das schmale rote Büchlein mit den Passbildern der Ehepartner ist der offizielle Beweis, dass nun verheiratet sind. Die Ausstellung erfolgt auf Grundlage des 15. CIEC-Übereinkommens von 1974.
Allerdings wird es in dieser Form in Deutschland nicht anerkannt. Sollten Sie für Deutschland einen Nachweis über Ihre Hochzeit benötigen, so lassen Sie sich bitte eine internationale Heiratsurkunde, „Evlenme Kayıt Örneği Formül B“, bei der Einwohnermeldebehörde (Nüfüs dairesi) ausstellen.
Anerkennung der Ehe in Deutschland
In der Türkei vor einem Standesbeamten offiziell geschlossene Ehen werden in Deutschland ohne weiteres anerkannt. Man muss die Ehe in Deutschland NICHT nachbeurkunden lassen.
Man kann allerdings die Ehe auch in das deutsche Eheregister eintragen lassen, dann bekommen Sie auch eine deutsche Heiratsurkunde. Die jeweiligen Konsulate geben hierzu weitere Informationen.
Namenserklärung nach der Hochzeit
In der Türkei muss eine Frau nach der Hochzeit den Nachnamen ihres Mannes annehmen. Sie darf jedoch ihren Geburtsnachnamen vor dem Nachnamen ihres Mannes verwenden (also ein Doppelname, nur ohne Bindestrich). Das muss beim Standesbeamten oder später im Standesamt schriftlich beantragt werden.
Ganz wichtig – für Verlängerungen des Reisepasses bei den deutschen Konsulaten in der Türkei brauchen Sie zwingend die Nameserklärung – selbst wenn Sie schon wieder längst geschieden sind. Daher sollten Sie unbedingt beim für Sie zuständigen Deutschen Konsulat eine Namenserklärung abgeben. Dazu benötigen Sie einen Online-Termin. Das persönliche Erscheinen beider Eheleute ist erforderlich.
Sie müssen dazu unter anderem einen Identitätsnachweis wie zum Beispiel Ihre Pässe, die internationale Heiratsurkunde „Evlenme Kayıt Örneği Formül B“, Ihre Geburtsurkunden sowie einen Personenstandsregisterauszug mit allen Erläuterungen, auch zur Staatsangehörigkeit „Nüfus Kayıt Örneği -Tam Tekmil ve Vukuatlı“ mitbringen. Bitte erkundigen Sie sich im Voraus, ob Sie noch andere Unterlagen brauchen.
Diese Erklärung wird dann an das zuständige Standesamt in Deutschland weitergeleitet. Sobald von dort die Bestätigung über den Erhalt bei der Auslandsvertretung eingegangen ist, kann der Reisepass auf den neuen Namen ausgehändigt werden.
Wichtiger Hinweis: Beantragen können Sie den Pass jedoch gleichzeitig, also in dem Moment, in dem Sie die Namenserklärung abgeben. Ausgehändigt bekommen Sie ihn aber erst nach der Bestätigung durch die deutschen Behörden. Da es in der Regel 3-5 Wochen dauert, bis der neue Pass da ist, empfiehlt es sich, beide Anträge gleichzeitig zu stellen.
Aufenthalt in der Türkei nach der Hochzeit
Nachdem Sie nun verheiratet sind und in der Türkei leben möchten, benötigt der ausländische Partner eine Aufenthaltserlaubnis für die Türkei. Diese müssen Sie beantragen. Aufgrund der Eheschließung wird der Antrag zweifellos genehmigt werden. Informationen gibt es hier:Beantragung des Familien-Ikamets
Weitere Informationen zum Thema:
Informationen des Deutschen Konsulats
Standesamt I in Berlin (zuständig für Auslandsdeutsche)
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