Der weg zum Doppelpass ist frei

Das Gesetz, das die doppelte Staatsbürgerschaft künftig ermöglichen wird, wurde am 26.03.2024 ratifiziert und tritt am 27.06.2024 in Kraft.

“Die Staatsangehörigkeit zu erwerben, fördert und beschleunigt in vielen Bereichen die Integration. Wer diesen Schritt geht, dokumentiert, dass er sich mit unserem Land, unserer Demokratie und unseren Werten identifiziert.”

BUNDESINNENMINISTERIN NANCY FAESER

Eine doppelte Staatsbürgerschaft ist nach dem neuen Gesetz möglich, eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren und bei besonders guter Integration, zum Beispiel durch hohes gesellschaftliches Engagement, bereits nach drei Jahren. Gleichzeitig stellt das Gesetz hohe Anforderungen, bspw. sehr gute Deutschkenntnisse und eine wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Staat.

Doppelte Staatsbürgerschaft für im Ausland lebende Deutsche
Von der neuen Gesetzgebung profitieren nicht nur türkische Staatsbürger:innen in Deutschland, die bisher auf die Staatsbürgerschaft verzichtet haben, weil sie nicht auf die türkische verzichten wollen.

In der Türkei lebende Deutsche können künftig NACH INKRAFTTRETEN DES GESETZES AM 27.06.24 ohne Beibehaltungsgenehmigung die türkische Staatsangehörigkeit beantragen. Das ist insbesondere im Hinblick auf die zunehmend restriktiven Vergabepraktiken beim Ikamet als auch bei der Beibehaltungsgenehmigung ein großer Vorteil.

Auch Inhaber:innen der Mavi Kart können nunmehr die türkische Staatsbürgerschaft wieder erhalten, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Allerdings sollten sich Männer genau erkundigen, wie es sich mit der Wehrpflicht verhält – sie werden unter Umständen wieder wehrpflichtig oder müssen sich „freikaufen“.

Wie es sich bei dem Personenkreis verhält, bei dem Personen die türkische Staatsbürgerschaft ohne Beibehaltungsgenehmigung angenommen haben und dadurch die deutsche Staatsbürgerschaft verloren haben, ist Gegenstand einer Presseanfrage an das Bundesinnenministerium, das wie folgt geantwortet hat:

Können auch durch Abstammung deutsche Staatsbürger:innen im Ausland die türkische Staatsbürgerschaft erlangen, ohne eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen zu müssen?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts, d. h. ab dem 26. Juni 2024, können deutsche Staatsangehörige auf Antrag eine ausländische Staatsangehörigkeit annehmen, ohne dass sie hierdurch die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Eine Beibehaltungsgenehmigung ist dann nicht mehr erforderlich.

Erhalten ehemalige deutsche Staatsbürger:innen, die die deutsche StA aufgrund fehlender Beibehaltungsgenehmigung (unabsichtlich) verloren haben, diese auf Antrag zurück? Wenn ja, wie ist hier die Vorgehensweise und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?2.b. Muss ein deutscher Wohnsitz vorhanden sein?
Erhalten deren Kinder, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht erhalten haben, die deutsche ebenfalls auf Antrag zurück?

Haben deutsche Staatsbürger:innen, die auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichtet haben, um sich ihre Rentenanteile auszulassen, die Möglichkeit, die deutsche StA zurück zu erhalten?

Eine pauschale Antwort ist insoweit nicht möglich; das ist stets eine Frage des Einzelfalls. Im Allgemeinen gilt, dass ausländische Staatsangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit grundsätzlich durch Einbürgerung erwerben können. Eine Einbürgerung in Deutschland setzt jedoch auch nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in der Regel zunächst die Begründung eines längeren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland voraus.

Einbürgerungen von dauerhaft im Ausland lebenden Personen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen ausnahmsweise möglich. Dies gilt auch für ehemalige Deutsche (§ 13 StAG), da das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht vom Regelfall der Inlandseinbürgerung ausgeht. Das ergibt sich aus der besonderen staatsrechtlichen Funktion der Staatsangehörigkeit, die in erster Linie staatsbürgerliche Rechte und Pflichten begründet und den Anspruch auf Teilhabe am Leben in Deutschland sichert.

Bei Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, treten diese Aspekte grundsätzlich zurück. Eine Auslandseinbürgerung ist daher in der Regel nur möglich, wenn die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind und ein öffentliches Interesse den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit rechtfertigt. Gleiches gilt auch für minderjährige Kinder ehemaliger Deutscher.

Kinder ausländischer Staatsangehöriger
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Staatsangehöriger, die seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland leben, erhalten künftig bei Geburt die deutsche Staatsbürgerschaft, ohne die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern zu verlieren. Diese Regelung gilt nicht rückwirkend für solche Kinder, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes im Bundesgebiet geboren wurden.

Menschen der sogenannten ersten Gastarbeiter-Generation
Menschen, die bereits seit 1974 in Deutschland leben oder ehemalige DDR-Vertragsarbeiter müssen keinen Deutschtest absolvieren und können ohne schriftlichen Einbürgerungstest eingebürgert werden. Die Voraussetzungen der Lebensunterhaltssicherung sind zudem für diesen Personenkreis niedriger.

Was passiert bei bereits gestellten Anträgen?
Relevant für bereits gestellte Anträge ist das Datum der Entscheidung, nicht der Antragstellung. Auch wenn der Antrag vor dem 27.04.2024 gestellt wurde, gelten die Regelungen des neuen Gesetzes, soweit sie günstiger sind als die alte Rechtslage. Eine großzügige Übergangsfrist soll vermeiden, dass Antragsteller:innen keine Nachteile haben werden.
Ab 27. Juni 2024 wird die Regelung zur Sicherung des Lebensunterhalts wesentlich verschärft. Geringverdiener und Minijobber, Minijobber, ältere Menschen mit geringer Rente oder Behinderte haben es künftig schwerer, die Voraussetzungen für eine Einbürgerung zu erfüllen. Haben diese Personengruppen allerdings Anträge bis zum 23. August 2023 gestellt, gilt für sie die alte Fassung des Gesetzes, wenn diese günstiger ist.

Lange Wartezeiten vorprogrammiert

Bereits jetzt dauert die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge zur deutschen Staatsbürgerschaft etwa 2-3 Jahre, durch das neue Gesetz ist mit einer Verlängerung der Wartezeit zu rechnen. Personen, die darauf angewiesen sind, schnellstmöglich die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten, bleibt dann nur noch der Gang zum Gericht.

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) BGBl. 2024 I Nr. 104 vom 26.03.2024

Gegen die Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bei Enthaltung der AfD und Zustimmung durch die Union wurde zudem ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Den Wert der deutschen Staatsangehörigkeit bewahren“ (20/9764) abgelehnt. Der Antrag hatte den Verzicht auf die geplante Novelle des Staatsangehörigkeitsrechts gefordert.

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