Wer lange in der Türkei lebt, hier arbeitet, liebt oder investiert, kommt irgendwann an denselben Punkt: die Frage nach dem roten Pass mit dem Halbmond. Für viele klingt er nach Ankommen, nach Sicherheit, nach Gleichberechtigung. Doch der Weg dorthin ist steinig – und längst nicht für jeden der logische Schritt.
Die Türkei macht es Ausländer:innen möglich, die Staatsbürgerschaft auf mehreren Wegen zu erlangen: die wichtigsten sind der Erwerb durch Ehe, durch langjährigen Aufenthalt oder durch Investition. Theoretisch klingt das überschaubar, praktisch ist es ein Spagat zwischen Paragraphen, Nachweisen und Geduld.
Einbürgerung durch Eheschließung (nach 3 Jahren Ehe)
Die Eheschließung mit einem türkischen Staatsangehörigen führt nicht automatisch zum Erwerb der Staatsangehörigkeit, sondern eröffnet lediglich die Möglichkeit zur Antragstellung nach Erfüllung folgender Kriterien:
Die Ehe muss seit mindestens drei Jahren rechtmäßig bestehen und die Eheleute müssen weiterhin in einer familiären Einheit zusammenleben. Eine Trennung oder das Fehlen eines gemeinsamen Haushalts kann zur Ablehnung führen. Der Antragstellende darf keine Handlungen vollzogen haben, die mit der ehelichen Gemeinschaft unvereinbar sind. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die den Antragstellende zu einer Gefahr für die nationale Sicherheit oder die öffentliche Ordnung machen. Beim gesamten Antragsprozess, bei dem mehrere Stellen durchlaufen werden müssen, müssen sowohl Antragstellende als auch Ehepartner:in persönlich anwesend sein.
Ein Aufenthalt in der Türkei ist hier auch nicht zwingend erforderlich – auch vom Heimatland aus kann der Türkische Pass durch Eheschliessung beantragt werden, dort bei den zuständigen Türkischen Konsulaten. Die Voraussetzungen können hier aber von Land zu Land anders sein – daher können wir dazu nicht im einzelnen alle aufführen.
Wichtiger Hinweis: Der Ehepartner:in von Inhaber:innen der Blauen Karte (Mavi Kart), der/die die türkische Staatsangehörigkeit freiwillig aufgegeben hat, kann die türkische Staatsangehörigkeit nicht auf dem Wege der Eheschließung erwerben. Wird die türkische Staatsbürgerschaft erneut erworben, fangen die jeweiligen Fristen (3 Jahre Ehe) wieder an zu laufen, auch wenn die Ehe schon viele Jahre bestanden hat.
Einbürgerung auf dem Weg des Aufenthalts
Auch ohne eine Heirat kann man die türkische Staatsbürgerschaft erhalten, die Hürden sind allerdings höher. Wichtigste Voraussetzung ist der ununterbrochene und rechtmäßige Aufenthalt von fünf Jahren in der Türkei vor dem Datum der Antragstellung. Das „Ikamet für touristische Zwecke“ wird hierauf NICHT angerechnet. Die Aufenthalte außerhalb der Türkei dürfen in dieser Zeit in Summe zwölf Monate nicht überschreiten.
Weitere Voraussetzungen sind der Entschluss zur dauerhaften Niederlassung in der Türkei muss durch das eigene Verhalten bestätigt werden (z. B. durch Erwerb von Eigentum, Aufnahme einer Erwerbstätigkeit). Ausreichende Beherrschung der türkischen Sprache. Wie diese nachgewiesen werden, ist nicht explizit festgelegt. Das kann durch ein offizielles Dokument (z.B. Abschluss einer Sprachschule, türkischen Schule oder Universität) erfolgen oder im Gespräch „getestet“ werden. In der Regel sollte B1/2 ausreichen.
Wichtig ist ausserdem die Fähigkeit, den Lebensunterhalt für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen in der Türkei zu sichern und ein einwandfrei sauberes Führungszeugnis, das belegt, dass Sie keine Gefahr für die nationale Sicherheit und die öffentliche Ordnung darstellen.
Einbürgerung auf dem Weg des Immobilienerwerbs oder durch Investition
Der „Investorenpass“), einst ab 250.000 Dollar zu haben, kostet heute mindestens 400.000 Dollar – eine politische Reaktion auf die hitzige Immobiliendebatte der letzten Jahre. Wer diesen Betrag in Grund und Boden steckt, darf sich Hoffnung machen, türkischer Staatsbürger zu werden.
Vorher unbedingt prüfen: erlaubt das Heimatland mehrere Staatsangehörigkeiten?
Die Türkei erlaubt grundsätzlich die doppelte Staatsbürgerschaft. Das Problem liegt meist nicht in Ankara, sondern im Heimatland. Wer also den türkischen Pass anstrebt, sollte unbedingt zuerst klären, ob der eigene Staat den Doppelpass duldet. In Deutschland etwa galt bis 2024: Wer die türkische Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die deutsche. Erst seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts ist beides möglich. Österreich bleibt dagegen strikt – dort führt eine zweite Staatsbürgerschaft fast immer zum Verlust der ersten.
Zwischen Zugehörigkeit und Anpassung
Wer sich für den türkischen Pass entscheidet, entscheidet sich auch für ein anderes Verhältnis zum Staat. Man wird Teil eines Systems, das noch stark national geprägt ist. Steuerpflichten, Wehrdienstregelungen (für Männer) und politische Verantwortung gehören dazu.
Viele Expats unterschätzen das – und stellen fest, dass das Leben mit dem türkischen Pass nicht automatisch einfacher wird. Doch wer hier seine Heimat gefunden hat, wer Sprache, Alltag und Kultur lebt, empfindet die Einbürgerung oft als logische Konsequenz – und als symbolisches „Ja“) zur Türkei.
Was gilt für die Kinder?
Der Gesetzgeber trägt der Familieneinheit Rechnung: Werden die Eltern oder der alleinsorgeberechtigte Elternteil eingebürgert, erwerben auch die minderjährigen Kinder in der Regel automatisch die türkische Staatsangehörigkeit. Die Zustimmung des nicht-eingebürgerten Elternteils ist hierbei entscheidend.
Die Angst vor der Kommission: Was beim Gespräch zählt
Das Gespräch vor der Kommission (oder dem Prüfungsausschuss) ist oft der Punkt, vor dem Antragstellende am meisten Respekt haben.
Es ist allerdings kein Verhör, sondern man kann es eher als ein „Vorstellungsgespräch“ ansehen. Die Kommission möchte sich ein menschliches Bild machen. Bei Einbürgerung durch Ehe wird die Echtheit Ihrer Partnerschaft geprüft. Es werden Fragen zu Ihrem gemeinsamen Leben gestellt – oft getrennt geführt, um die Konsistenz der Antworten zu prüfen. Das kann aber auch schon während einem der anderen Termine, z.B. bei der Polizei, wo die Antragstellenden erkennungsdienstlich behandelt werden, erfolgt sein – manchmal ohne dass man es merkt. Auf dem allgemeinen Weg geht es darum, Ihre Integrationsabsicht und Ihre Fähigkeit zur sprachlichen Bewältigung des Alltags festzustellen. Bleiben Sie höflich, authentisch und zeigen Sie Ihr echtes Interesse an der Türkei.
Der Ablauf
Ganz gleich, ob durch Ehe, Aufenthalt oder Investition: Der Antrag beginnt beim zuständigen İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü, also dem Provinzamt für Bevölkerung und Staatsbürgerschaft. Dort werden Unterlagen geprüft, Interviews geführt und Daten an das Innenministerium weitergeleitet. Die Bearbeitung dauert – je nach Provinz – zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Zwischenschritte wie Sicherheitsabfragen oder Übersetzungsprüfungen können das Verfahren verlängern.
Die vollständigen Listen der Voraussetzungen, Beträge und Dokumente finden Sie hier. Sie basieren ausschließlich auf offiziellen Quellen (Göç İdaresi, NVI, Tapu Kadastro Müdürlüğü, Invest in Türkiye) und dienen zur Orientierung – ohne Rechtsverbindlichkeit. Änderungen sind jederzeit möglich.
Und jetzt gehts an den Papierkram:
Hier ist die offizielle Liste der im Formular „Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü (NVI) angegebenen Unterlagen
Liste der erforderlichen Dokumente für die Einbürgerung durch Ehe
- Formular Antrag „Vat-6 Evlenme Yoluyla Türk Vatandaşlığının Kazanılması“) ausgefüllt.
- Gültiger Reisepass oder vergleichbares Ausweisdokument des Antragstellenden ausländischer Staatsangehörigkeit.
- Falls vorhanden: Ausländische Ausländer-Identifikationsnummer (Yabancı Kimlik No) des Antragstellenden.
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Antragstellenden (z. B. Pass- oder Staatsbürgerschaftsbescheinigung), bzw. bei Staatenlosigkeit entsprechendes Dokument.
- Persönliche Angaben des Antragstellenden: Name, Vorname, türkische Namensvariante (falls vorhanden), Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Elternnamen, Foto (biometrisch) etc.
- Angaben bezüglich des/der türkischen Ehepartner:in Türkische Identifikationsnummer (T.C. Kimlik No), Name, Vorname, Geburtsort und -datum, Ehedatum.
- Angaben zu minderjährigen Kindern des Antragstellenden, die mit einbezogen werden sollen („KENDİSİ İLE BİRLİKTE Türk Vatandaşlığını Kazanmasını İstediği Ergin Olmayan Çocuklarına Ait Bilgiler“).
Liste der erforderlichen Dokumente für die Einbürgerung („Sonradan Türk Vatandaşlığının Kazanılması“) gemäß Gesetz Nr. 5901.
- Antragsformular für den Erwerb der türkischen Staatsbürgerschaft
- gültiger Reisepass oder gültiger Ausweis des Antragstellenden.
- Nachweis über einen ununterbrochenen Aufenthalt in der Türkei (z. B. mindestens fünf Jahre) vor Antragstellung – siehe dortige Bedingung „Türkiye’de beş yıl ikamet etmiş olmak“).
- Nachweis, dass der Antragstellende sich in der Türkei niederlassen möchte (zum Beispiel Erwerb von Immobilien, Investition, Gründung eines Geschäftes, Ehe mit türkischem Staatsbürger oder Bildung in der Türkei). („Türkiye’de yerleşmeye karar verdiğini … teyit etmiş olmak“)
- Gesundheitliche Eignung: kein Risiko für die öffentliche Gesundheit („… genel sağlık bakımından tehlike teşkil eden bir hastalığı bulunmamak“)
- Nachweis guter moralischer Führung und gesellschaftlicher Verträglichkeit („iyi ahlak sahibi olduğunu göstermek … toplumca hoş karşılanmayan … kötü alışkanlığı bulunmamak“)
- Nachweis ausreichender Türkischkenntnisse („Toplumsal yaşama uyum sağlayabilecek düzeyde Türkçe konuşabilmek“)
- Nachweis, dass der/die Antragstellende sich und seine/ihre Unterhaltsberechtigten finanziell sichern kann („… geçimini sağlayacak gelire veya mesleğe sahip olmak“)
- Nachweis, dass keine Hindernisse in Bezug auf nationale Sicherheit oder öffentliche Ordnung bestehen („Millî güvenlik ve kamu düzeni bakımından engel teşkil edecek bir hali bulunmamak“)
Liste der erforderlichen Dokumente für die Einbürgerung durch Immobilienbesitz oder Investition
Wer in der Türkei Staatsbürger:in auf dem Wege von Immobilienerwerb und/oder Investitionen werden möchte, muss eine der vom Staat festgelegten „qualifizierten“) Investitionen tätigen.
Erforderliche Dokumente (gemäss offiziellen bzw. halb-offiziellen Leitfäden)
Aus den offiziellen Materialien lassen sich folgende Dokumente ableiten:
- Antrag zur Staatsbürgerschaft (gemäß dem jeweiligen Weg) bei der zuständigen Behörde.
- Gültiger Reisepass bzw. Ausweisdokument des Antragstellenden.
- Nachweis über den getätigten Investitions- oder Immobilienkauf (z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Eintragung der Haltefrist).
- Nachweis, dass die Investition die vorgeschriebene Mindesthöhe bzw. Mindestbedingungen erfüllt (z. B. Mindestwert Immobilien, Mindestdauer) – offizielle Angaben.
- Immobilienkauf: Mindestens USD 400.000 (oder entsprechender Gegenwert in Fremdwährung bzw. Türkischer Lira) für eine Immobilie bzw. für mehrere Immobilien zusammen. Gleichzeitig ist eine Veräußerungs- bzw. Eigentumsübertragungssperre (holding period) von mindestens 3 Jahren erforderlich, d. h. die Immobilie darf nicht vor Ablauf dieser Frist verkauft werden.
- Andere Investitionsformen: z. B. feste Kapitalanlage, Bankeinlage, Staatsanleihen, Fonds-Anteile etc.: Mindestbetrag USD 500.000 oder gleichwertiger Betrag, mit ebenfalls Haltefrist von mindestens drei Jahren.
Zusätzliche Voraussetzungen: keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit, ausreichend Türkischkenntnisse (je nach Prüfer), Gesundheits- und Strafregisterprüfung.
Familienmitaufnahme: Ehepartner:in und minderjährige Kinder können in der Regel mit eingebunden werden. Stammt der Antragsteller aus einem Land, in dem Mehrehen gesetzlich zulässig sind, kann nur EINE Ehefrau die Türkische Staatsangehörigkeit erhalten. Für minderjährige Kinder besteht keine Einschränkung.
Wichtige offizielle Hinweise
Laut offizieller Regierungsseite („Invest in Türkiye“) – „Making a minimum fixed capital investment of USD 500,000 or equivalent foreign currency, as attested by the Ministry of Industry and Technology; acquiring a property worth a minimum of USD 400,000 or equivalent foreign currency with a title deed restriction on its resale for at least three years …“)
Im offiziellen PDF der Regierung (englische Version) wird genannt: „Acquiring a property worth a minimum of USD 250,000 or equivalent foreign currency …“) in einer älteren Version. invest.gov.tr (Wichtig: Dies zeigt, dass Schwellenwerte geändert wurden — aktuell USD 400.000 gilt).
Hinweis: Die Werte gelten mindestens – Überschreiten ist möglich, Unterschreiten wird nicht akzeptiert. Die Immobilie muss zumeist korrekt registriert sein („tapu“) – Grundbuchauszug) und im Grundbuch ein Vermerk zur Haltefrist angebracht sein.
Kontaktdaten der Ämter
| Provinz | Behörde | Adresse | Telefon | |
|---|---|---|---|---|
| İstanbul | İstanbul İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü | Vali liği Vatan Caddesi Ek Hizmet Binası, Fatih / İstanbul | 0 (212) 518 20 80 / 0 (212) 518 05 77 | istanbulilnufus@nvi.gov.tr |
| Antalya | Antalya İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü | Kışla Mah. 51. Sk. No:12, Muratpaşa / Antalya | 0 (242) 243 45 69 | (keine explizite E-Mail angegeben) |
| İzmir | İzmir İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü | İsmet Kaptan Mah. Hürriyet Bulv. No:16, Konak / İzmir | (0232) 445 73 75 / (0232) 504 00 40 | izmir@nvi.gov.tr |
| Mersin | Mersin İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü | Mithat Toroğlu Mah. Hüseyin Okan Merzeci Bulv. No:313A, Toroslar / Mersin | 0 (324) 238 27 51 / 237 22 23 | mersin@nvi.gov.tr |
| Muğla | Muğla İl Nüfus ve Vatandaşlık Müdürlüğü | Emirbeyazıt Mah. Cumhuriyet Meydanı No:3 / Muğla | 0 (252) 214 12 56 | mugla@nvi.gov.tr |
Quellenverzeichnis
Offizielle türkische Behörden und Institutionen
-
Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü (NVI)
– Türk Vatandaşlığının Kazanılması
https://www.nvi.gov.tr/turk-vatandasliginin-kazanilmasi
→ Grundlage für die allgemeinen und ehebezogenen Voraussetzungen, Antragsformulare (VAT-6) und erforderlichen Unterlagen. -
Göç İdaresi Başkanlığı (Directorate General of Migration Management, Göç)
– Acquisition of Turkish Citizenship – Brochure (English)
https://en.goc.gov.tr
→ Enthält offizielle Erläuterungen zu rechtmäßigem Aufenthalt, Sprachkenntnissen und Integrationsanforderungen. -
Tapu ve Kadastro Genel Müdürlüğü (TKGM)
– Vatandaşlık Amaçlı Taşınmaz Yatırımı Tespit Belgesi (Uygunluk Belgesi)
https://www.tkgm.gov.tr
→ Regelt Verfahren und Dokumente für den Nachweis der Immobilieninvestition sowie den 3-jährigen Sperrvermerk im Grundbuch. -
Invest in Türkiye (Republic of Türkiye Investment Office)
– Acquiring Property and Citizenship / Investment Guide
https://www.invest.gov.tr/en/investmentguide/pages/acquiring-property-and-citizenship.aspx
→ Offizielle Quelle der türkischen Präsidentschaft für ausländische Investoren. Enthält aktuelle Mindestbeträge (400.000 USD Immobilien, 500.000 USD Kapital) und rechtliche Rahmenbedingungen. -
Türkiye Cumhuriyeti İçişleri Bakanlığı (Innenministerium der Republik Türkei)
– über die NVI untergeordnete Direktion zuständig für die Prüfung und Entscheidung von Einbürgerungsanträgen.
Ergänzende seriöse juristische und informatorische Quellen
-
Ekin Law / Ozan Soylu Avukatlık Bürosu
https://ekinlaw.de/erwerb-der-tuerkischen-staatsbuergerschaft-durch-ehe
→ Deutsche juristische Darstellung zum Ehe-Weg und den praktischen Abläufen (inkl. Interviews durch Kommission). -
Mesci Law Firm / Akkas Law
https://mescilaw.com/turkish-citizenship-by-marriage
→ Ergänzende juristische Praxisquellen zu Ablauf, Dokumentation und Interview-Prozess. -
Refworld / UNHCR Legal Database
https://www.refworld.org
→ Enthält die englische Übersetzung und Kommentierung des Gesetzes Nr. 5901 („Turkish Citizenship Law“) mit Verweisen auf Artikel 11 ff.
Hinweis zum rechtlichen Charakter des Artikels
Dieser Beitrag dient ausschließlich informatorischen Zwecken.
Er basiert auf den offiziellen Veröffentlichungen türkischer Behörden (NVI, Göç İdaresi, Tapu Kadastro, Invest in Türkiye) sowie ergänzenden öffentlich zugänglichen juristischen Kommentierungen.
Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Vollständigkeit, Aktualität oder rechtliche Verbindlichkeit übernommen werden.
Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine staatliche Auskunftsstelle. Änderungen der Gesetze und Verwaltungsverfahren bleiben vorbehalten.
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