Telefon aus dem Ausland mitbringen – so gehts

Kopieren einer alten IMEI wird unterbunden

Die Preise für hochwertige Smartphones in der Türkei sind so hoch, dass sich trotz der ebenfalls horrenden Freischaltgebühr – ab 2024 werden das über 31.000 TL sein –  für High end Smartphones das Mitbringen aus dem Ausland trotz allem lohnen kann. 

Auch wenn ab 01.01.2024 die Nutzungsdauer ohne Freischaltung von 120 auf 180 Tage insgesamt erhöht wurde (die Verlängerung muss aber jeweils für 30 Tage im E-Devlet beantragt werden), ist es nicht unbedingt sicher, dass das Telefon nicht doch vorher schon gesperrt wird.

Ein aus dem Ausland mitgebrachtes Telefon kann man nur auf den eigenen Namen einmal alle 3 Jahre registrieren lassen. Von billigen Angeboten, das Telefon auf anderen Wegen freischalten zu lassen, kann man nur abraten – in der Regel waren das bereits vorhandene IMEI-Nummern von alten Telefonen, im Idealfall mit dem geringsten Risiko ihr eigenes – aber auch doppelte IMEI oder von gestohlenen Telefonen sind bereits verwendet worden. Viele Apps mit Sicherheitsregelungen wie z.B. Banking Apps oder Shopping Apps erkennen auch, dass das Telefon “gecrackt” und die IMEI geändert wurde und verweigern die Nutzung.

 Die Ära des IMEI-Klonens ist offiziell vorbei. 

Ab dem 01.04.2024 ist ein Übertragen einer alten IMEI-Nummer auf ein neues Gerät ohnehin nicht mehr möglich.

Dementsprechend werden Telefone, die ein Jahr lang kein Signal empfangen haben, aus dem IMEI-Pool entfernt und ihre Kommunikation unterbrochen. Dies wird beispielsweise die steuerfreie Übertragung der IMEI alter Telefone auf Smartphones, die aus dem Ausland mitgebracht werden, verhindern. Telefone, die ein Jahr lang kein ununterbrochenes Signal empfangen, werden abgeschaltet. Mit anderen Worten: Wenn Sie ein Smartphone kaufen, es ein Jahr lang nicht ununterbrochen verwenden und von diesem Gerät kein Signal empfangen wird, wird die Kommunikation deaktiviert. Dieser Vorgang ist auch nicht mehr rückgängig zu machen.

„Die elektronischen Identitätsinformationen (IMEI) von Geräten, bei denen festgestellt wird, dass sie ein Jahr lang ab dem letzten empfangenen Signal während der Registrierung im MCKS der Institution keinen Dienst von elektronischen Kommunikationsnetzen empfangen, werden von der Institution auf die schwarze Liste gesetzt.“

Diese Verordnung tritt am 1.1.2024 in Kraft.

 

Was muss getan werden, um ein Telefon aus dem Ausland mitzubringen?
Wer ein Smartphone oder Tablet mit SIM-Karten-Nutzung aus dem Ausland mitbringen möchte, muss dies über das Verfahren im E-Devlet  durchführen.  Um Ihr mitgebrachtes Telefon zu registrieren, können Sie Ihre Registrierung innerhalb von 365 Tagen ab dem Datum Ihrer Einreise in das Land abschließen.

Wenn Sie bereits ein Gerät registriert haben, müssen ab dem Einreisedatum Ihrer letzten Geräteregistrierung mindestens 3 (drei) Kalenderjahre vergehen, um ein neues Gerät registrieren zu können. In diesem Zusammenhang können registrierte Geräte Kommunikationsdienste nur über Leitungen empfangen, die für 3 (drei) Kalenderjahre auf die Identitätsnummer des registrierten Passagiers registriert sind.

Die registrierungspflichtige Geräteidentifikationsnummer (IMEI) wird auf dem Bildschirm angezeigt, wenn Sie auf Ihrem Gerät *#06# wählen und auf „Anrufen“ drücken. Darüber hinaus können Sie über die Einstellungen/Menü/Info usw., sehen ob das Gerät mehr als eine IMEI hat, z.B. bei mehreren Simkarten-Slots. Stellen Sie sicher, dass während des Vorgangs alle IMEI-Nummern des Geräts erfasst werden, indem Sie die Abschnitte oder die Verpackung oder Rechnung des Geräts überprüfen.

Die Gebühr (31.692 TL ab 01.01.2024) ist an die Finanzämter, vom Ministerium für Finanzen und Finanzen bestimmte Banken oder in das System integrierte Zahlungsinstitute  zu entrichten. Eine Anzahlung muss unter Angabe der Identifikationsnummer und der IMEI-Nummer des zu registrierenden Geräts erfolgen.
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, Registrierungen zu korrigieren, die mit falschen IMEI-Nummern vorgenommen wurden.
Die bloße Zahlung der Gebühr reicht für die Einschreibung nicht aus! Damit der Registrierungsprozess abgeschlossen werden kann, müssen alle Schritte im E-Devlet-System abgeschlossen sein. Melden Sie sich nicht vom Dienst ab, ohne die Antragsnummer zu sehen, die vom System im letzten Schritt auf dem Bildschirm generiert wird!

Wie wird die Anmeldegebühr bezahlt?
Die Registrierungsgebühr für aus dem Ausland mitgebrachte Mobiltelefone kann über 3 Links auf der Website der Finanzverwaltung per Kreditkarte oder in bar beim Finanzamt bezahlt werden. Die Zahlung muss innerhalb von 120 Tagen ab dem Datum der Einreise des Telefons in das Land erfolgen. Andernfalls wird die IMEI-Nummer des Telefons deaktiviert und das Telefon kann nicht verwendet werden.


Wir unterstützen Sie gerne bei der Freischaltung Ihres Smartphones oder Tablets im E-Devlet, schreiben Sie uns eine Mail an redaktion@tuerkismagazin.com und vereinbaren Sie einen Termin!
Auch bei anderen Behördengängen sind wir Ihnen gerne behilflich. 

Werbung Türkis Service
Verified by MonsterInsights