Europäischer Drogenboss in Alanya gefasst

Der polnische Drogenboss Thomas K., der von Interpol mit einer roten Ausschreibung *)  gesucht wurde, wurde bei einer polizeilichen Operation in Alanya gefasst.  Laut Informationen der Polizei an die Presse wurden die flüchtigen Verdächtigen nach einer Operation zur Beschlagnahme von 1 Tonne Kokain in Deutschland per Roter Notiz von Interpol gesucht.
Die Polizei ermittelte die Adresse, an der sich Thomas K. mit seiner Frau aufhielt. Polizeiteams führten um 03.30 Uhr eine Razzia in der Residenz durch. Die Gebäude wurden von Spezialeinheiten umstellt und Thomas K. ergab sich ohne weiteren Widerstand.

EUROPAS DROGENBARONE

Thomas K. gilt als Anführer der Organisation, die in Polen mit Drogen handelt, große Mengen Drogen von Marokko nach Italien und Spanien bringt und sie in andere europäische Länder verschifft.
Mit einer “Urgent Arrest Message” wurde Daniel M., ein weiterer Rädelsführer der organisierten Kriminalitätsgruppe,  wurde zeitgleich in Beyoğlu, Istanbul verhaftet. Der Dritte im Bunde, Jinking P., der ebenfalls mit einer roten Ausschreibung von Interpol als Anführer einer in China wegen „Betrugs und illegaler Organisationsaktivitäten“ gesuchten Organisation gesucht wurde,  wurde in Fatih, Istanbul, gefasst.

„Wir sind entschlossen, den Gifthändlern das Handwerk zu legen“

Innenminister Ali Yerlikaya wertete die Aktion als großen Erfolg der Spezialeinheiten und teilte mit: „Egal wie groß sie sind und welches Bulletin sie aufrufen, wir werden keine internationalen Organisationen der organisierten Kriminalität, Gifthändler und Banden zulassen.“

*) Eine Interpol Red Notice bedeutet, dass der Aufenthaltsort eines Verdächtigen im Ausland ermittelt und dieser festegnommen und ausgeliefert werden soll.  Damit wird den Polizeibehörden eines Staates ermöglichst, sich gegenseitig bei der Festnahme von Kriminellen zu unterstützen. Red Notices werden nicht von Interpol selbst, sondern auf Antrag eines Mitgliedstaates erstellt.  Die Notiz enthält personenbezogene Daten und Bilder, Angaben über die Straftat und einen nationalen Haftbefehl.  Verpflichtet ist Interpol jedoch nicht, die Red Notice zu erstellen.

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