Wichtige Änderungen bei mitgebrachten Telefonen und KfZ

Die Regierung hat neue Regelungen zu vorübergehend eingeführten Telefonen und Autos angekündigt. Bislang durften Telefone aus dem Ausland in der Türkei insgesamt 120 Tage genutzt werden, wobei diese Frist aufaddiert wurde. Autos aus dem Ausland durften bisher maximal 2 Jahre in Land bleiben, bis sie wieder ausgeführt werden mussten. Diese Fristen wurden nun für bestimmte Nutzergruppen erheblich verlängert. 

Zafer Sırakaya, Zuständiger für Außenbeziehungen innerhalb der AK-Partei, gab auf X (vormals Twitter) bekannt, dass mit der neuen Regelung bei einem Antrag auf „vorübergehende Kommunikation“ mit ausländischen Mobiltelefonen über E-devlet die Nutzungsdauer mobiler Geräte zweimal kann für je 30 Tage verlängert werden kann.

Laut der von Sırakaya auf seinem Social-Media-Konto geteilten Info wird die Nutzungsdauer von aus dem Ausland mitgebrachten Mobilgeräten ohne Registrierung in der Türkei auf 180 Tage erhöht. Da dafür ein E-Devlet-Zugang notwendig ist, gilt diese Regelung nur für Türkische Staatsbürger:innen oder Personen mit Mavi Kart bzw. gültigem Ikamet.

FAHRZEUGE VON RENTENBEZIEHERN DÜRFEN 4 JAHRE BLEIBEN

Sırakaya erklärte außerdem, dass Bürgerinnen und Bürgern, die im Ausland Rente beziehen und sich längere Zeit in der Türkei aufhielten, bisher eine Frist von 730 Tagen für die Fahrzeuge eingeräumt wurde. Diese Frist wird ab 01.01.2024 verdoppelt, sodass die Fahrzeuge nunmehr 4 Jahre im Land bleiben dürfen.

Rentner mit Wohnsitz im Ausland können dann den Aufenthalt der von ihnen in die Türkei mitgebrachten Fahrzeuge um weitere zwei Jahre verlängern. Rentner, die vor Ablauf der ersten 2-Jahresfrist einen Antrag bei unseren Zollämtern stellen, erhalten weitere 2 Jahre, ohne dass sie ihr Fahrzeug ins Ausland bringen und 185 Tage warten müssen. Auch Fahrzeuge, die sich derzeit  bereits in der Türkei befinden, können von diesem Recht profitieren.

Warnung vor Betrugsversuchen 
Kunden von uns haben ihr Ikamet neu erhalten und wollten ihr Auto beim Zoll zur Verlängerung eintragen lassen.

Bevor sie dazu kamen, wurden sie von einem Mann angerufen (sie vermuten, dass es der war, über den sie die İkamet Anträge haben machen lassen) und sie gewarnt, sie wären schon viel zu lange mit dem Auto in der Türkei und sie sollten umgehend mit 13.000 Dollar für die Strafzahlung plus 1.500 Dollar zu ihm kommen, er würde das erledigen, sonst wäre die Strafe noch höher.
Danach waren sie – nach Nachfrage bei uns – mit allen Unterlagen beim Zoll – die Verlängerung der „Aufenthaltserlaubnis“ für das Auto auf 2 Jahre (entsprechend zum ikamet) haben sie natürlich problemlos erhalten und weder Strafe noch Gebühr bezahlt!
1. Die Behörde bzw. der Zoll ruft NIEMALS an.
2. Strafen werden IMMER in türkischer Lira bezahlt.
3. Strafen werden nie bar im Amt gezahlt sondern immer nach Prüfung des Amtes mit einem Bescheid beim Finanzamt!
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