Bundestagswahl 2021: Deutsche im Ausland – Antragsformular verfügbar

Am 26. September 2021 findet die Bundestagswahl statt und gerade in der jetzigen Zeit ist eine hohe Wahlbeteiligung ein wichtiges Signal. Der Deutsche Konsul in Antalya, Herr Wolfgang Wessel, ruft daher alle in seinem Amtsbezirk lebenden deutschen Staatsbürger:innen auf, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Anders als im Bundesgebiet lebende deutsche Staatsbürger:innen werden Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Deutsche im Ausland, die noch über eine Meldeadresse in Deutschland verfügen, werden gebeten, sich rechtzeitig um Briefwahlunterlagen zu bemühen. 

Wahlberechtigt sind nach § 12 Absatz 1 Bundeswahlgesetz alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet sind, werden nur auf förmlichen Antrag (amtliches Formblatt) und nur nach Abgabe einer Versicherung an Eides statt in ein Wählerverzeichnis eingetragen, sofern sie

• entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt,
• oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Briefwahl ohne Meldeadresse in Deutschland 

Das Antragsformular „Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche“ steht jetzt zur Verfügung. Der Antrag zur Eintragung ins Wählerverzeichnis wird an die zuständige Gemeindeverwaltung (in der der/die Wahlberechtigte zuletzt gemeldet war) verschickt und zwar ausschließlich entweder mit normaler Post mit Einschreiben / Rückschein  (“Taahhütname”) oder über private Dienstleister wie DHL, FedEx oder Yurtici Cargo.

Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller unterzeichnet sein und der Gemeinde, in der sie bzw. er zuletzt in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet war, im Original übermittelt werden. Das verlinkte PDF-Dokument kann auch von einem Smartphone oder Tablet aus von den meisten Schreibwarenläden (Kirtasiye) ausgedruckt werden.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl (= 5. September 2021) bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Die Frist kann nicht verlängert werden.  Die/der in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte erhält über die Eintragung keine Benachrichtigung. Ihr/Ihm werden – bei frühestmöglicher Antragstellung – der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen ca. 1 Monat vor dem Wahltag übersandt.

Briefwahl bei Meldeadresse in Deutschland und vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Einer Begründung hierzu bedarf es nicht mehr. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie bei der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes

  • persönlich oder
  • schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

Der Antrag kann aber auch gestellt werden, bevor die Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, also so früh wie möglich, damit die Unterlagen rechtzeitig an den/die  Empfänger:in gelangen. Der Wahlbrief muss  ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen, auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle vorliegt.
Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname,
  • Vornamen,
  • Geburtsdatum und
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort).

Die Gemeindebehörde versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel an die  Urlaubsanschrift). Auch hier ist eine rechtzeitige Beantragung dringend empfohlen. Der normale Postweg kann derzeit zwischen 4 und 6 Wochen betragen! 

 

 

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