Erneuerbare Energien werden 2023 verpflichtend

Die Türkei hat eine Verordnung zur Förderung Erneuerbarer Energien erlassen. Mit der Verordnung müssen mindestens 5 Prozent des Energieverbrauchs aller Gebäude mit einer Gesamtbaufläche von mehr als 5.000 m² auf einem Grundstück aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenkollektoren, Windenergie oder Wärmepumpen gedeckt werden. Ab dem 1. Januar 2023 werden Gebäude, deren Projekte nicht nach der neuen Verordnung vorbereitet werden, nicht mehr genehmigt.

Die vom Ministerium für Umwelt, Urbanisierung und Klimawandel ausgearbeitete „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ wurde im Amtsblatt veröffentlicht und ist damit bindend. Mit der Änderung wird der Übergang zum „Nearly Zero Energy Buildings“-Konzept begonnen. Diese müssen energieeffizienter als normale Gebäude sein und einen gewissen Anteil der eingesetzten Energie aus erneuerbaren Energiequellen bereitstellen. Die Umsetzung erfolgt schrittweise.

Demnach werden ab dem 1. Januar 2023 alle Gebäude mit einer Gesamtbaufläche von mehr als 5.000 Quadratmetern in einer Parzelle mindestens mit der Energieklasse „B“ errichtet. Darüber hinaus müssen mindestens 5 Prozent des Energieverbrauchs dieser Gebäude aus erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenkollektoren, Windenergie und Wärmepumpen gedeckt werden. Durch die Anhebung der Mindestenergieeffizienz dieser Gebäude von „C“ auf „B“ wird die Dicke der in der Wärmedämmung verwendeten Dämmstoffe um mindestens 2 Zentimeter erhöht. In diesem Zusammenhang wird die Mindestdicke von Wärmedämmstoffen in Istanbul von 5 Zentimeter auf 7-8 Zentimeter und in Ankara von 6 Zentimeter auf 8-9 Zentimeter erhöht. Zudem müssen auch die Wärmedämmwerte der Fenster verbessert werden.

Ab dem 1. Januar 2023 werden für Gebäude, deren Projekte nicht entsprechend vorbereitet sind, keine Genehmigungen mehr erteilt.

Emrullah Eruslu, Vorstandsvorsitzender der Vereinigung der Wärme-, Wasser- und Lärmisolationsfirmen (İZODER), der eine Erklärung zu diesem Thema abgab forderte gebäudeübergreifende Regelungen, die eine Steigerung der Energieeffizienz um mehr als 20 Prozent anstreben, um dieAbhängigkeit von ausländischer Energie zu reduzieren.

Für Privatwohnungen und kleinere Wohnanlagen greift diese Regelung ab 2023 NICHT.


 

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