Ausnahme für die Reisewarnungen endet am 08.November

Ab dem 09.November gilt die Reisewarnung wieder für die gesamte Türkei

Wie bereits zu erwarten, endet die Ausnahmeregelung hinsichtlich der Reisewarnung für die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion am 08.11.2020. Damit gilt für die gesamte Türkei ab dem 09. November wieder die generelle Reisewarnung. Das bedeutet aus heutiger Sicht konkret, dass Rückkehrer von einer Türkeireise nach Deutschland eine zehntägige Quarantäne antreten müssen. Diese kann durch einen negativen Corona-Test auf fünf Tage verkürzt werden. Konkrete Gründe – außer des regulären Endes der Ausnahmeregelung für die 4 Provinzen – wurden dabei nicht angegeben. Insoweit dürfte sich für Rückkehrer aus der Türkei nicht viel ändern. Ob von Deutschland aus in den nächsten Tagen zusätzliche Reiseverbote ausgesprochen werden, bleibt angesichts auch der Entwicklung der Zahlen in Deutschland selbst abzuwarten. 

Quelle: Antalya Airport

Noch keine klaren Regelungen in Sicht

Was die Entscheidung für das Prozedere an den Flughäfen bedeutet, steht bisher noch nicht fest. Aktuell gilt: Wer aus den Provinzen Antalya, Aydin, Izmir und Mugla der Türkei in ein Flugzeug nach Deutschland steigt, der kann das nur mit einem negativen PCR-Test tun. Ob diese Testpflicht vor der Abreise mit der Regeländerung durch das Auswärtige Amt entfällt, ist noch nicht bekannt.

Wie zudem Bundesinnenminister Horst Seehofer ankündigte, werden Maßnahmen der Schleierfahndung im Zusammenhang mit Reiserückkehrern möglich sein. “Auch die Einreise nach Deutschland aus Risikogebieten werden wir an Flughäfen, Bahnhöfen und auch auf den Straßen im Grenzraum verstärkt kontrollieren. Dazu wird die Schleierfahndung an allen deutschen Grenzen in einem Radius von 30 Kilometern intensiviert, um auch bei denjenigen, die per Auto aus Risikogebieten einreisen, die Einhaltung der Corona-Bestimmungen kontrollieren zu können”, sagte Horst Seehofer gegenüber der Bild.

Ab dem 02. November gelten aufgrund der exponentiell steigenden Fallzahlen in Deutschland weitreichende Einschränkungen, die vor allem die Gastronomie- und Tourismusbranche betreffen. Ab Montag sind dann auch touristische Reisen innerhalb Deutschlands nicht mehr erlaubt.

Auch in der Türkei steigen die Zahlen

Als Gesamtzahl an bestätigten Erkrankungen meldete die Türkei 368.513 am 28.10.2020, die Gesamtzahl der Genesenen liegt bei 319.181. Am vergangenen Tag wurden 128.312 Tests, was die Gesamtzahl auf 13.606.764 erhöht. Die Zahl der aktuell schwer Erkrankten liegt bei 1836. Der Anteil der Fälle mit Pneumonie wird mit 5% angegeben (Gegenüber 6,8% Anfang des Monats), die Auslastung der Klinikbetten mit 50,8%, der Intensivbetten mit 67,1%. Beatmungsgeräte sind laut Statistik mit 33,4% belegt. Nach Angaben des Gesundheitsministeriums betreffen 40% der Infektionen die Großstadt Istanbul, starke Steigerungen verzeichnen damit auch die an Istanbul angrenzenden Provinzen. In der Provinz Istanbul wurden mittlerweile alle Krankenhäuser angewiesen, 25% der Bettenanzahl als Pandemie-Abteilung freizuhalten.

Infektionscluster in Istanbul
Infektionscluster in Istanbul

Vor einigen Tagen wurde mitgeteilt, dass für Gesundheitspersonal eine Urlaubssperre erlassen wurde, ebenso werden Rentenbeginne und Kündigungen zurückgestellt. Eine sehr ausführliche statistischen Übersicht finden Sie auf der Seite des türkischen Gesundheitsministeriums als PDF auch auf englisch: https://covid19.saglik.gov.tr/TR-68443/covid-19-durum-raporu.html

In der gesamten Türkei gilt beim Verlassen des Hauses eine strikte Maskenpflicht für alle – AUCH FÜR TOURISTEN (wurde auf Nachfrage beim Landratsamt Alanya bestätigt). Dies gilt ebenfalls, wenn man alleine in einem Fahrzeug sitzt. In der Provinz Antalya gilt ausserdem für Personen über 65 Jahre eine Ausgangssperre von 17 Uhr bis 10 Uhr des Folgetages.  Hochzeiten und andere familäre Ereignisse sind streng reglementiert, die Dauer ist auf 1 Stunde festgelegt und es muss ein:e Beamt:in des Ordnungsamtes anwesend sein, um die Einhaltung der Hygieneregeln zu überwachen. Live Musik ist nicht erlaubt. Bars und andere Lokalitäten müssen um 0:00 Uhr schließen.

Schulen werden schrittweise geöffnet

Die Schulen werden dagegen unter Einhaltung strikter Hygieneregeln weiter schrittweise geöffnet. Bereits seit längerem gehen Erstklässler, 8. und 12. Jahrgänge (die Abschlussklassen der Mittelschulen und Gymnasien) wieder versetzt 2 Tage pro Woche, die Jahrgänge 2-4 folgten. Ab Montag gehen dann auch die 5. und 9. Klassen (erste Jahrgänge Mittelschule und Gymnasium) und am 23.November werden nach den einwöchigen Herbstferien dann auch die 6., 7., 10. und 11. Klassen folgen. In den ersten beiden Novemberwochen werden, wie in der Türkei üblich, die ersten Klassenarbeiten des Schuljahres geschrieben. Die Termine werden in der Türkei vom Schulamt festgelegt und gelten türkeiweit für die jeweiligen Klassenstufen und Schularten generell.

 

 

Hier die Meldung des Auswärtigen Amtes im Detail (Die Links führen auf Angebote auf der Webseite des AA bzw. des RKI): 

 

Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei weiterhin gewarnt. Hiervon ausgenommen sind bis zum 8. November 2020 (einschließlich) die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion unter der Voraussetzung der strikten Einhaltung des von der türkischen Regierung verfügten umfassenden Tourismus- und Hygienekonzepts. Dieses beinhaltet vor Rückreise nach Deutschland u.a. eine verpflichtende PCR-Testung für alle Reisenden in der Türkei innerhalb von 48 Stunden vor der Ausreise und gilt auch bei Ausreise aus anderen als den vorgenannten vier Provinzen. Eine Kontrolle erfolgt seitens der türkischen Behörden.
Die Kosten müssen die Reisenden selbst tragen. Positiv Getestete müssen sich in der Türkei in Quarantäne bzw. in ärztliche Behandlung begeben. Ab dem 9. November 2020 wird die Reisewarnung auch für die Provinzen Aydin, Izmir und Muğla in der Ägäisregion sowie die Provinz Antalya in der Mittelmeerregion gelten.

Die Türkei ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft. Daraus resultiert grundsätzlich (ggf. nochmals) ein verpflichtender PCR-Test und ggf. eine Quarantäneverpflichtung bei Einreise nach Deutschland.

Die Luft-, Land- und Seegrenzen der Türkei sind offen, mit Ausnahme der Landgrenze zu Iran, auch ein Grenzübertritt nach Griechenland ist derzeit nicht möglich. Bei Einreise in die Türkei werden u.a. Temperaturmessungen durchgeführt und bei erhöhter Körpertemperatur oder weiteren COVID-19-Symptomen auch zusätzliche Gesundheitsuntersuchungen vorgenommen, z. B. ein PCR-Test.

Für innertürkische Flüge, Zug- und Busfahrten und Hotelübernachtungen ist für türkische Staatsangehörige und Ausländer, auch für Touristen, ein Genehmigungscode („HES-Code“) erforderlich. Dies gilt nicht für Anschlussflüge von internationalen Flugverbindungen bei einer Umsteigezeit von unter 24 Stunden. Der Code kann per SMS (nur über türkische Mobiltelefone) oder mittels einer App erlangt werden. Hinweise hierzu erteilen die jeweiligen Transportunternehmen oder Hotels.

Im gesamten öffentlichen Raum, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln ist das Tragen von Schutzmasken Pflicht. Soziale Distanz (drei Schritte Abstand) wird eingefordert, Zuwiderhandlungen werden geahndet.

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